Betreff
Ausweisung von Flächen für ein allgemeines Wohngebiet (WA) in der Gemarkung Harlingen, Antrag Herr Jahnke
Vorlage
30/721/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Jörg Jahnke aus Harlingen hat für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets  in der Gemarkung Harlingen, Flur 6, Flurstück 47/2 (s. Auszug aus der Flurkarte) die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhn-Drawehn.

 

Für die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet auf der ca. 1,1 ha großen Fläche zwischen der Harlinger Straße und der Bahnlinie sind folgende Planverfahren notwendig:

1.    Entlassung des Planbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet durch den Landkreis Lüchow Dannenberg,

2.    Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue

3.    Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durch die Stadt Hitzacker (Elbe).

 

Hierfür ist es zunächst erforderlich, bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes zu beantragen. In Abhängigkeit von der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue über den Antrag zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans, ist gleichzeitig der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich zu fassen. Erforderliche Schritte zur planerischen Einleitung des B-Planverfahrens würden nach  Einleitung des Änderungsverfahrens bei der Samtgemeinde erfolgen.

Die Kostenübernahme für die notwendigen Planungsschritte wird von Herrn Jahnke zugesagt.

 

Gemäß § 1 Abs. BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sofern ein städtebauliches Erfordernis besteht. 

Die Stadt Hitzacker hat für die Bereitstellung von Wohnbauland, die  Baugebiete "Hitzacker Süd" und "Rotes Teichsfeld" in Harlingen ausgewiesen, in welchen noch diverse Bauplätze vorhanden sind.

Aufgrund der vorhandenen Bauplätze in Hitzacker (Elbe) und Harlingen besteht zurzeit keine Notwendigkeit zur Ausweisung weiterer Wohnbaulandflächen.


Beschlussvorschlag:

Für den Bereich nördlich des Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ in der Gemarkung Harlingen wird kein

Bebauungsplan aufgestellt. Der Antrag des Herrn Jahnke wird schriftlich zurückgewiesen.