Sachverhalt:
Zur Verbesserung
des Hochwasserschutzes entlang der Elbe, hat die CDU-Fraktion den in der Anlage
beigefügten Antrag gestellt.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat einen gleichlautenden Antrag behandelt
und den hier in die Beschlussempfehlung eingestellten, zum Beschlussantrag der
CDU-Fraktion leicht abgewandelten Beschluss gefasst.
Im Rahmen der
Bürgermeisterdienstversammlung der Gemeindebürgermeister in der Samtgemeinde
Elbtalaue am 11.02.2014, sind die Gemeindebürgermeister von dem Antrag
unterrichtet worden. Es wurde angeregt, dass auch weitere vom Elbehochwasser
betroffene Gemeinden sich einer gemeinsamen Beschlussfassung anschließen. Dabei
ist natürlich darauf zu achten, dass den besonderen Notwendigkeiten vor Ort in
den Gemeinden Rechnung getragen wird.
Da für eine Verbesserung des HWS in Neu Darchau bereits eine Studie zur
Verbesserung erarbeitet ist und Mittel
für eine Planung avisiert wurden, wird auf eine aktive Nennung der Maßnahmen in
Neu Darchau in den Beschlussvorschlag verzichtet.
Der BÖVEE wird in einer kurzfristig anzuberaumenden Sitzung nach der Erteilung
des Förderbescheides für die Planung (wird Mitte März erwartet) über die
Vergabe des Planungsauftrages an den NLWKN beraten.
Beschlussvorschlag:
1. Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land
Niedersachsen auf, zeitnah Mittel für die Planung und den Ausbau der 1.
Deichlinie im Abschnitt Stadt Hitzacker (Elbe) bis Damnatz (Friedhof) zur
Verfügung zu stellen.
2. Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land
Niedersachsen auf, zeitnah Mittel für die Bestandserhebung und ggf. Überplanung
und Ausbau der 2. und 3. Deichlinie der Elbe im Abschnitt Stadt Hitzacker
(Elbe) bis Damnatz (Friedhof) zur Verfügung zu stellen.
3. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fordert
die für die 1., 2. und 3. Deichlinie der Elbe im Abschnitt Hitzacker (Elbe) bis
Damnatz (Friedhof) zuständigen Verbände auf sicherzustellen, dass sich alle
baulichen Anlagen des Hochwasserschutzes in einem funktionstüchtigen Zustand
befinden.
4. Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land
Niedersachsen auf in Zusammenarbeit mit den Deichunterhaltungsverbänden
Retentionsmöglichkeiten z.B. im Bereich der Tauben Elbe zu prüfen.