Betreff
Jahresabschluss der Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2004 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
2/620/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2004 wurde am 24.10.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.11.2013 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als wenig zufriedenstellend bei tendenzieller Verbesserung zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NGO entgegenstehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 153.909,81 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.695,51 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss verwendet.