Sachverhalt:
a) Der Samtgemeinderat hat am 20.12.2012 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln,
OT Mützingen, fortzuschreiben.
Am 15.04.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange über diese Planung informiert. Am 04.11.2013 wurde eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 05.11.2013 – 05.12.2013 hat der Entwurf der
78. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgefordert
eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur von der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen vorgebracht.
b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren
zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros plan.B, Henrik Böhme, abgewogen und beschlossen.
b) Die 78. Änderung
des Flächennutzungsplans und die Begründung werden beschlossen.