Sachverhalt:
Bereits in der
Sitzung am 10.07.2013 hat sich der Rat mit dieser Angelegenheit befasst.
Nunmehr ist die
Ausführungsplanung „Nahwärmenetz Hitzacker“ (Stand 16.08.2013, Version 13)
vorgelegt worden. Demnach wird die Leitung auf einer Länge von ca. 2.920 m im
Straßen- bzw. Straßenseitenraum verlegt. Ferner werden die Straßen insgesamt 18
mal gequert. Daraus ergibt sich folgenden Berechnung für die Entschädigung:
Entschädigung |
|
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1 - 100 m |
x 0,30 € |
30,00
€ |
101 - 1000 m |
x 0,20 € |
180,00
€ |
1001 - 2920 m |
x 0,10 € |
192,00
€ |
18 Querungen |
x 10,00 € |
180,00
€ |
jährl. Entschädigung |
582,00 € |
Über die zu
leistende Entschädigung wird mit der Naturenergie Hitzacker ein Vertrag
geschlossen.
Weitere
vertragliche Punkte:
- Durch
die Naturenergie ist ein Leitungsplan in digitaler Form vorzulegen.
- Bei
Beendigung der Nutzung sind die Leitungen aus dem Straßen- und Straßenseitenraum
auf Kosten der Naturenergie zu entfernen.
- Vertragslaufzeit
20 Jahre
Für die Nutzung der Fläche der Sportanlage Hagener Weg wird eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen.
Beschlussvorschlag:
a) Mit der Naturenergie Hitzacker UG & Co.
KG wird eine Vereinbarung über die Verlegung der Biogasleitung geschlossen. Es
wird eine jährliche Entschädigung von 582,00 Euro vereinbart.
b) Im Bereich des Sportplatzes wird eine
Grunddienstbarkeit eingetragen.