Betreff
Verlegung einer Nahwärmeleitung im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
31/285/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung am 10.07.2013 hat sich der Rat mit dieser Angelegenheit befasst.

 

Nunmehr ist die Ausführungsplanung „Nahwärmenetz Hitzacker“ (Stand 16.08.2013, Version 13) vorgelegt worden. Demnach wird die Leitung auf einer Länge von ca. 2.920 m im Straßen- bzw. Straßenseitenraum verlegt. Ferner werden die Straßen insgesamt 18 mal gequert. Daraus ergibt sich folgenden Berechnung für die Entschädigung:

 

Entschädigung

 

 

1 - 100 m

x 0,30 €

30,00 €

101 - 1000 m

x 0,20 €

180,00 €

1001 - 2920 m

x 0,10 €

192,00 €

18 Querungen

x 10,00 €

180,00 €

jährl. Entschädigung

582,00 €

 

Über die zu leistende Entschädigung wird mit der Naturenergie Hitzacker ein Vertrag geschlossen.

 

Weitere vertragliche Punkte:

 

  1. Durch die Naturenergie ist ein Leitungsplan in digitaler Form vorzulegen.
  2. Bei Beendigung der Nutzung sind die Leitungen aus dem Straßen- und Straßenseitenraum auf Kosten der Naturenergie zu entfernen.
  3. Vertragslaufzeit 20 Jahre

 

Für die Nutzung der Fläche der Sportanlage Hagener Weg wird eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen.


Beschlussvorschlag:

a)      Mit der Naturenergie Hitzacker UG & Co. KG wird eine Vereinbarung über die Verlegung der Biogasleitung geschlossen. Es wird eine jährliche Entschädigung von 582,00 Euro vereinbart.

b)      Im Bereich des Sportplatzes wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.