Betreff
Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
11/572/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat den 25.05.2013 als Termin für die Samtgemeindebürgermeisterwahl beschlossen. Der Wahltermin ist von der Wahlleitung öffentlich bekanntzumachen. Die Wahlleitung ist derzeit gemäß § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Herr Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer.

 

Nach § 9 Abs. 3 NKWG können Wahlbewerber nicht gleichzeitig Wahlleitung sein. Aus diesem Grund kann der Rat gemäß § 9 Abs. 2 NKWG unter anderem einen Beschäftigten der Samtgemeinde als Wahlleitung berufen.

 

Da nicht ausgeschlossen ist, dass sich Herr Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer als Kandidat aufstellen lässt und die Wahlleitung, die alle weiteren Bekanntmachungen hinsichtlich der Samtgemeindebürgermeisterwahl veranlassen muss, bekanntzumachen ist, wird empfohlen die derzeitig stellvertretende Wahlleiterin, Frau 1. Samtgemeinderätin Petra Steckelberg, als Wahlleiterin und Herrn Samtgemeindeamtmann Matthias Rhode als stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt Frau 1. Samtgemeinderätin Petra Steckelberg als Wahlleiterin und Herrn Samtgemeindeamtmann Matthias Rhode als stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.