Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat den 25.05.2013 als Termin für die
Samtgemeindebürgermeisterwahl beschlossen. Der Wahltermin ist von der
Wahlleitung öffentlich bekanntzumachen. Die Wahlleitung ist derzeit gemäß § 9
Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Herr
Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer.
Nach § 9 Abs. 3
NKWG können Wahlbewerber nicht gleichzeitig Wahlleitung sein. Aus diesem Grund
kann der Rat gemäß § 9 Abs. 2 NKWG unter anderem einen Beschäftigten der
Samtgemeinde als Wahlleitung berufen.
Da nicht
ausgeschlossen ist, dass sich Herr Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer als
Kandidat aufstellen lässt und die Wahlleitung, die alle weiteren
Bekanntmachungen hinsichtlich der Samtgemeindebürgermeisterwahl veranlassen
muss, bekanntzumachen ist, wird empfohlen die derzeitig stellvertretende
Wahlleiterin, Frau 1. Samtgemeinderätin Petra Steckelberg, als Wahlleiterin und
Herrn Samtgemeindeamtmann Matthias Rhode als stellvertretenden Wahlleiter zu
berufen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
Frau 1. Samtgemeinderätin Petra Steckelberg als Wahlleiterin und Herrn
Samtgemeindeamtmann Matthias Rhode als stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.