Sachverhalt:
Der
Haushaltsplanentwurf mit Stand vom 08.11.2013 wurde am 11.11.2013 versandt.
Der Haushaltsplan
enthält sämtliche Empfehlungen der Fachausschüsse. Im Bereich der
Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite beruht er auf der Zahlung der
Entschuldungshilfe in 2014. Er weist in den Jahren 2014 und 2015 im
ordentlichen Ergebnishaushalt ein Defizit auf, welches durch Überschüsse aus
dem außerordentlichen Haushalt aber gedeckt werden kann. Ab 2016 weisen beide
Teile des Ergebnishaushaltes Überschüsse auf, so dass die Vorgaben des
Entschuldungsvertrages erfüllt werden.
Änderung gegenüber den vorgelegten Entwurf:
Der in der
Haushaltssatzung ausgewiesene Kreditbetrag in Höhe von 690.200 Euro ist neu auf
488.200 Euro festzusetzen. Dieses kann deshalb geschehen, weil die investive
Rückzahlung des Wasserverbandes für die noch bei der Samtgemeinde verbliebenen
Darlehen , die in der Vergangenheit bei der Ermittlung des Kreditbetrages
abgezogen wurde, nunmehr für neue Investitionen genutzt werden darf, was zu
einer Verringerung der Neuverschuldung der Samtgemeinde führt.
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
wird beschlossen
b) Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2014 wird beschlossen
c) Das
Investitionsprogramm 2013 bis 2017 wird beschlossen