Sachverhalt:
Die Gebühren für das
Bestattungswesen wurden letztmalig für den Kalkulationszeitraum der Jahre
2012/2013 berechnet. Aufgrund der vorhandenen Rücklage für den Bereich des
Bestattungswesens wurde auf die sich aus der Kalkulation ergebene Erhöhung der
Gebühren verzichtet.
Auf den Tagesordnungspunkt und die Unterlagen zur Kalkulation der
Friedhofsgebühren wird verwiesen.
Ergänzend soll der § 5 Abs. 3 der Änderungssatzung angepasst werden, so dass
ein Gebührenaufschlag nur noch für Bestattungen außerhalb von Werktagen (Montag
bis Freitag) erhoben wird.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde
Elbtalaue – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen.