Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2012 waren neue Investitionen von insgesamt
1.104.600,00 € überwiegend für die Dorferneuerung eingestellt. Da nur ein Teil
dieser Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel finanziert war,
sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 368.000,00 € vor. Die
Kreditaufnahme wurde am 23.05.2012 von der Kommunalaufsicht des Landkreises
genehmigt.
Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis
zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun
zum 30.12.2013 aufzunehmen.
Derzeit liegt das
Zinsniveau für Kredite wie in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Zinsbindungs- frist
in Jahren |
Leistung
¼ jährlich |
Jährl.
Zinsbetrag 2014
in € |
Jährl.Tilg.-betrag
2014 in € |
Jahres-leistung |
5 |
1,65 % |
6.049,17 |
3.702,83 |
9.752,00 |
10 |
2,67 % |
9.788,59 |
3.717,01 |
13.505,60 |
20 |
3,71 % |
13.601,28 |
3.731,52 |
17.332,80 |
Konditionen vom
28.10.2013, Änderungen vorbehalten.
Gem. § 10 der
Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über
die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.
Da die
Zinskonditionen sich auf einem günstigen Niveau befinden, wird eine
langfristige Zinsbindung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung im
Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum 30.12.2013 ein
Kredit in Höhe von 368.000,00 € mit einer Laufzeit von ________ Jahren
aufgenommen.