Sachverhalt:
Für den Bau des
Radweges wurden verschiedene Grundstücke durch die Bundesstraßenverwaltung
erworben. Da sich der Verlauf des Radweges etwas geändert hat, wurde das oben
genannte Flurstück nicht mehr benötigt.
Die
Bundesstraßenverwaltung hat es daher als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt
und bepflanzt. Die Bundesstraßenverwaltung veräußert solche Flächen in der
Regel an die Gemeinden, in denen die Fläche liegt. Ziel dessen ist, sich von
der Unterhaltungspflicht zu befreien und der Gemeinde diese aufzuerlegen.
Derartige Übergaben
von Ausgleichflächen dürfen nur an die öffentlichen Institutionen erfolgen, da
nur diese die Einhaltung gewährleisten können. Die Bundesstraßenverwaltung
berechnet die Höhe der Ausgleichszahlungen nach den Ablöserichtlinien für
landschaftliche Gewerke.
Die Bepflanzung wurde damals fachgerecht durchgeführt, die Planzungen wurden überwacht und gepflegt und die Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.
Beschlussvorschlag:
Von der
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) wird das Flurstück 125/12
der Flur 1 in der Gemarkung Platenlaase erworben. Das Grundstück hat eine
Fläche von 203 m². Bei einem Kaufpreis von 0,25 € je m² ergibt sich ein
Gesamtkaufpreis in Höhe von 50,75 €.
Auf dem Flurstück
wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Bundesrepublik
Deutschland mit folgendem Inhalt eingetragen: Das Flurstück wird als
Ausgleichsmaßnahme dauerhaft mit einem Laubbaum, einem Obstbaum sowie
Ziergehölzen etc. bepflanzt. Die Gemeinde Jameln verpflichtet sich zur
dauerhaften Pflege und Unterhaltung dieser Bepflanzung. Hierfür zahlt die
Bundesrepublik Deutschland einen einmaligen Ablösebetrag in Höhe von 2.100,-- €
an die Gemeinde.