Betreff
Grundstücksankauf von der Bundesrepublik Deutschland
Vorlage
31/490/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für den Bau des Radweges wurden verschiedene Grundstücke durch die Bundesstraßenverwaltung erworben. Da sich der Verlauf des Radweges etwas geändert hat, wurde das oben genannte Flurstück nicht mehr benötigt.

Die Bundesstraßenverwaltung hat es daher als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt und bepflanzt. Die Bundesstraßenverwaltung veräußert solche Flächen in der Regel an die Gemeinden, in denen die Fläche liegt. Ziel dessen ist, sich von der Unterhaltungspflicht zu befreien und der Gemeinde diese aufzuerlegen.

Derartige Übergaben von Ausgleichflächen dürfen nur an die öffentlichen Institutionen erfolgen, da nur diese die Einhaltung gewährleisten können. Die Bundesstraßenverwaltung berechnet die Höhe der Ausgleichszahlungen nach den Ablöserichtlinien für landschaftliche Gewerke.

Die Bepflanzung wurde damals fachgerecht durchgeführt, die Planzungen wurden überwacht und gepflegt und die Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.


Beschlussvorschlag:

Von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) wird das Flurstück 125/12 der Flur 1 in der Gemarkung Platenlaase erworben. Das Grundstück hat eine Fläche von 203 m². Bei einem Kaufpreis von 0,25 € je m² ergibt sich ein Gesamtkaufpreis in Höhe von 50,75 €.

Auf dem Flurstück wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland mit folgendem Inhalt eingetragen: Das Flurstück wird als Ausgleichsmaßnahme dauerhaft mit einem Laubbaum, einem Obstbaum sowie Ziergehölzen etc. bepflanzt. Die Gemeinde Jameln verpflichtet sich zur dauerhaften Pflege und Unterhaltung dieser Bepflanzung. Hierfür zahlt die Bundesrepublik Deutschland einen einmaligen Ablösebetrag in Höhe von 2.100,-- € an die Gemeinde.