Betreff
Wasserversorgung Göhrde, Anfrage Rh Porip
Vorlage
31/456/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates Göhrde am 11.09.2013 bat Rh Porip um Klärung und Beantwortung nachfolgender Frage:

 

Inwieweit wurden die Belange der Anwohner beim Verkauf des Anwesens „Göhrder Jagdschloss“ hinsichtlich der Wasserversorgung im Rahmen der Fürsorgepflicht berücksichtigt?

 

Zunächst muss an dieser Stelle festgestellt werden, dass es sich beim Verkauf des Anwesens „Göhrder Jagdschloss“ um einen rein privatrechtlichen Grundstückskaufvertrag zwischen Frau Gränzer und dem Land Niedersachsen gehandelt hat.

Im § 7 dieses Kaufvertrages sind die Vereinbarungen über die gemeinsame Trinkwasserversorgung, die gemeinsamer Abwasserentsorgung mit der Forstverwaltung, der Gemeinde Göhrde, den Eheleuten Ursula und Herbert Zimmermann und zwei Eigentümern der Revierförstereien benannt worden und mit zum Gegenstand des Kaufvertrages erklärt worden. Ab Besitzübergang hat das Land Niedersachsen Frau Gränzer bevollmächtigt, alle Rechte als Eigentümer auszuüben.

Ferner verpflichtet sich die Käuferin, eventl. auf dem Kaufobjekt vorhandene elektrische Leitungsanlagen, Fernsprechkabel, Öl-, Gas- oder Wasserleitungen oder sonstigen Leitungen weiter zu dulden und diese Verpflichtungen auch einem späteren Erwerber des Grundstückes aufzuerlegen.

 

Die Gemeinde ist zu keinem Zeitpunkt in die Verkaufsverhandlungen einbezogen worden.