Sachverhalt:
Im Rahmen der
Sitzung des Gemeinderates Göhrde am 11.09.2013 bat Rh Porip um Klärung und
Beantwortung nachfolgender Frage:
Inwieweit wurden
die Belange der Anwohner beim Verkauf des Anwesens „Göhrder Jagdschloss“
hinsichtlich der Wasserversorgung im Rahmen der Fürsorgepflicht berücksichtigt?
Zunächst muss an
dieser Stelle festgestellt werden, dass es sich beim Verkauf des Anwesens
„Göhrder Jagdschloss“ um einen rein privatrechtlichen Grundstückskaufvertrag
zwischen Frau Gränzer und dem Land Niedersachsen gehandelt hat.
Im § 7 dieses
Kaufvertrages sind die Vereinbarungen über die gemeinsame
Trinkwasserversorgung, die gemeinsamer Abwasserentsorgung mit der
Forstverwaltung, der Gemeinde Göhrde, den Eheleuten Ursula und Herbert
Zimmermann und zwei Eigentümern der Revierförstereien benannt worden und mit
zum Gegenstand des Kaufvertrages erklärt worden. Ab Besitzübergang hat das Land
Niedersachsen Frau Gränzer bevollmächtigt, alle Rechte als Eigentümer
auszuüben.
Ferner verpflichtet
sich die Käuferin, eventl. auf dem Kaufobjekt vorhandene elektrische
Leitungsanlagen, Fernsprechkabel, Öl-, Gas- oder Wasserleitungen oder sonstigen
Leitungen weiter zu dulden und diese Verpflichtungen auch einem späteren
Erwerber des Grundstückes aufzuerlegen.
Die Gemeinde ist zu
keinem Zeitpunkt in die Verkaufsverhandlungen einbezogen worden.