Betreff
Kanadische Wasserpest im Thielenburger See
Vorlage
30/448/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) am 27.08.2013, wurde die Thematik unter dem TOP 11.3, im Rahmen einer Mitteilung (Rh Krull), angesprochen und es wurde vereinbart, das Thema auf der nächsten Sitzung zu behandeln.

 

Seit Jahren gibt es in Teilen des Thielenburger Sees ein erhebliches Aufkommen der kanadischen Wasserpest. In den vergangenen Jahren ist versucht worden, die Ausbreitung durch Abmähen des Aufwuchses einzudämmen. Die in den Jahren gemachten Erfahrungen ergaben, dass dieses Vorgehen nicht den gewünschten Erfolg brachte. Das Mähen führte zu einem stärkerem Austrieb im Folgejahr.

Im Rahmen eines Gespräches zwischen Rh Krull und Vertretern des Angelvereines, indem es um die Suche nach möglichen Alternativen ging, entstand die Idee, die Wasserpest durch den Besatz von Graskarpfen einzudämmen.

 

Die Durchführung des Besatzes soll durch den Angelverein erfolgen. Es wird als sinnvoll erachtet, den Bestand über mehrere Jahre aufzubauen. Über einen Zeitraum von 3 Jahren sollen jährlich ca. 600 Besatzfische eingesetzt werden. Die Kosten bei einem Besatz von 600 Stück/Jahr werden sich auf ca. 4000,-- € pro Jahr belaufen.

 Der Besatz von Graskarpfen bedarf der Genehmigung durch das LAVES (Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), da es sich nicht um eine einheimische Fischart handelt.

 

Seitens des Angelvereines besteht die Bereitschaft, die Maßnahme durchzuführen. Es ist für den Angelverein jedoch nicht möglich, die Maßnahme komplett mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Deshalb bittet  er um eine Kostenbeteiligung von 50% seitens der Stadt für die Beschaffung der Besatzfische.

 

Zur Information ist der Vorlage ein Auszug der Zeitschrift „Mühldorfer Anzeiger“ beigefügt. 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sportangelvereinigung Dannenberg (Elbe) e.V. wird im Zeitraum von 2014 bis 2016 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 2.000 € für die Beschaffung von Besatzfischen gewährt. Die Mittel sind in den Haushalten bereitzustellen.