Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherren Herbert Schaper-Biemann
Vorlage
11/437/2013
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die
ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42
NKomVG durch den Hauptverwaltungsbeamten zu belehren.
Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Herbert Schaper-Biemann seine Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß
§ 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf
hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot
(Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“
Beschlussvorschlag: