Sachverhalt:
Herr Donat hat mit
Schreiben vom 15.09.2013 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat im Rat der
Samtgmeinde Elbtalaue verzichtet. Somit endet gemäß § 52 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Mitgliedschaft im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue.
Gemäß § 52 Abs. 2
NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem
Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auf den freien Sitz
rückt Herr Herbert Schaper-Biemann, Lange Straße 25, 29481 Karwitz – OT Nausen
als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages
Sozial Oekologische Liste Elbtalaue – SOLi -
nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Martin Donat im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht endet.