Sachverhalt:
Die untere
Wasserbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hatte die Sicherstellung der
Wasserversorgung im OT Göhrde angezweifelt, soweit sie über die Anlage des
Jagdschlosses erfolgt.
Ein erster
behördeninterner Termin hat am 14.03.2013 stattgefunden, um die Problematik zu
erörtern.
Eigentümer von
Hausgrundstücken im OT Göhrde hatten beantragt, zentral mit Wasser vom
Wasserverband versorgt zu werden. Sie begründen Ihr Anliegen mit der
Unzuverlässigkeit der Betreiberin, der fehlenden Erreichbarkeit bei Störungen
und den entstehenden überdurchschnittlich hohen Kosten.
Es haben drei
Bürgerversammlungen mit den Einwohnern aus den Ortsteilen Göhrde und Dübbelkold
stattgefunden, in denen über die Wasserversorgung diskutiert wurde. Bereits die
Versendung der Einladungen an Frau Gränzer als Betreiberin der Anlage war zum
Teil erfolglos, weil sie nicht zugestellt werden konnten. Die Einwohner in Dübbelkold
haben eigene Bohrungen und Brunnen für ihre hauseigene dezentrale
Wasserversorgung, die Einwohner aus dem Ortsteil Göhrde beziehen ihr Wasser aus
der Wasserversorgungsanlage, die von der Firma Politik & Projektmanagement
Jagdschloss Göhrde auf dem Grundstück des Jagdschlosses betrieben wird. Mit
dieser Versorgung sind die Göhrder Einwohner nicht mehr einverstanden und
beantragen einen zentralen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung des
Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker.
Die Betreiberin der
Gemeinschaftsanlage, Frau Sieglinde Gränzer, wurde gebeten, sich wegen eines
Gesprächstermins zu melden; es wurden vier Terminvorschläge im
November/Dezember 2013 unterbreitet. Sämtliche Termine sind ohne Reaktion der
Betreiberin verstrichen.
Ein Anschluss des
Ortsteiles Göhrde an die zentrale Wasserversorgung würde der Wassserverband
realisieren, wenn ein entsprechender Auftrag von der Samtgemeinde erteilt wird.
Dieser Auftrag ist vom Samtgemeinderat zu beschließen.
Beim Anschluss an
die zentrale Wasserversorgung handelt es sich nicht um eine gesetzlich
geregelte Pflichtaufgabe. Vielmehr gehört die Wasserversorgung zur
Daseinsvorsorge.
Für eine
Wasserversorgung kommen verschiedene Varianten in Betracht, die fachlich zu
beurteilen und abzuwägen sind. Dabei ist zu prüfen, ob die Versorgung auf Dauer
angelegt ist, hygienisch einwandfrei und kostenmäßig darstellbar ist. Ein
Anspruch auf eine zentrale öffentliche Wasserversorgung besteht nicht. Der Samtgemeinderat beschließt, ob die
Wasserversorgung zentral oder dezentral erfolgen soll.
A
Dezentrale Versorgung über Einzel- oder Gemeinschaftsanlagen
Folgende Varianten kommen
für eine dezentrale Versorgung in Betracht:
1. Eigene Bohrungen auf den einzelnen Grundstücken, unveränderte Situation
für Dübbekold
Für die Einzelhäuser ist eine Bohrung kostenintensiv (bis zu geschätzt
10.000 € pro Hausanschluss, da tiefe Bohrungen nötig werden. Die hauseigenen
Bohrungen sind hygienisch machbar und auf Dauer gesicherte eigene Anlage des
Grundstückseigentümers.
2. neue Gemeinschaftsanlage in Göhrde, unveränderte Situation für Dübbekold
In Göhrde haben sich die betroffenen Nutzer getroffen und eine
eigenständige Gemeinschaftsanlage ohne Berücksichtigung des Jagdschlosses
gemeinsam mit Fachleuten diskutiert. Für eine ausreichend große
Gemeinschaftsanlage wurden hohe Kosten ermittelt, die wirtschaftlich für wenige
Anschlussnehmer nicht darstellbar sind. Letztlich wurde aus Kostengründen keine
Einigung für eine neue Gemeinschaftsanlage erreicht.
3. Verbleib beim alten System, unveränderte Situation für Dübbekold
Gerade das bisherige System führte zum Antrag auf Anschluss an die zentrale
Wasserversorgung, weil aus Sicht der jetzt Betroffenen keine Zuverlässigkeit in
einer ordnungsgemäßen Wasserversorgung mehr gesehen wird. Es kam zu
Unterbrechungen der Wasserlieferungen, fehlende bzw. unzureichende
Informationen und fehlende Erreichbarkeit der Betreiberin bei Störungen in der
Versorgung.
Es hat verschiedene Aufforderungen an die Betreiberin gegeben, sich zwecks
Vereinbarung eines Gesprächstermins mit der Samtgemeindeverwaltung in
Verbindung zu setzen, um die Problematik der Wasserversorgung zu klären. Vier
Terminangebote im November/Dezember 2013 wurden ihr vom
Samtgemeindebürgermeister unterbreitet. Es sind alle ohne Reaktion verstrichen.
Die Betreiberin wechselt häufiger den Wohnsitz ohne die neue Anschrift und
Erreichbarkeit mitzuteilen. Briefe sind dann nicht zustellbar.
Jetzt ist nach neuester Mitteilung des Landkreises kein Labor
mehr bereit, die Wasserqualität der Bohrung Gränzer zu überprüfen, da diese die
anfallenden Rechnungen nicht bezahlt. Als Konsequenz daraus wird der Landkreis
gezwungen sein, die Nutzung der Bohrung zu untersagen. Da die Samtgemeinde für
die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung zuständig ist, müsste im Falle der
Stilllegung der Wasserversorgung kurzfristig nach Alternativen (Wasserwagen)
gesucht werden. Es wurde mit dem Landkreis vereinbart, dass das Gesundheitsamt
Proben ziehen wird. Die Samtgemeinde als zuständige Institution für die Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung wird bei den Laborkosten (1.000 bis 2.000 €) in
Vorleistung gehen. Die Samtgemeinde wird dann die Kosten für die Wasserproben
von Frau Gränzer beitreiben.
Die Zuverlässigkeit der Frau Gränzer, auf Dauer eine ordnungsgemäße
Wasserversorgungsanlage zu betreiben, ist aufgrund der vorstehenden
Ausführungen nicht gegeben. Darüber hinaus wird es ein Gerichtsurteil erwartet,
bei dem das Gericht möglicherweise feststellt, dass die Firma Politik & Projektmanagement Jagdschloss Göhrde
keine Verpflichtung zur Wasserlieferung übernommen hat. Das bedeutet, die
Wasserversorgung könnte theoretisch gekappt werden.
B Zentrale Versorgung der Ortsteile Göhrde
und Dübbekold an das öffentliche Wasserleitungsnetz des Wasserverbandes
Der Wasserverband würde die Wasserlieferungen aus dem zentralen Leitungssystem von
Nieperfitz über Dübbekold nach Göhrde
führen. Daher sind die Grundstücke in Dübbekold ebenso an die
zentrale Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Die Leitung führt nach Dübbekold und die zu liefernden
Wassermengen sind allein für den OT Göhrde auch aus hygienischen Gründen nicht
realisierbar. Mit einem
Anschluss der Grundstücke an die zentrale Wasserversorgungsanlage des
Wasserverbandes ist eine hygienische Wasserversorgung auf Dauer sichergestellt.
Fazit:
Der Anschluss an
die öffentliche zentrale Wasserversorgungsanlage ist unter Abwägung der
Nachteile der Einwohner von Dübbekold und unabhängig von einem Gerichtsurteil
die einzige vertretbare Lösung. Es ist den Bewohnern aus Göhrde nicht zumutbar,
weiterhin von einer alten unsicheren, hygienisch anfälligen Anlage abhängig zu
sein. Der Wasserverband hat signalisiert, dass im Einzelfall Lösungen gefunden
werden können.
Das Schutzgut der
Gesundheit aller ist höher anzusehen als die finanziellen Nachteile einzelner
Eigentümer in Dübbekold. Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgungsanlage
ist erforderlich, um die Trinkwasserversorgung auf Dauer sicherzustellen. Der
Wasserverband wird mit der Herstellung der zentralen Wasserversorgung
beauftragt. Vom Wasserverband ist der Anschluss- und Benutzungszwang bei Bedarf
auszusprechen und durchzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt, den Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
mit der zentralen Wasserversorgung in den Orten Göhrde und Dübbekold zu
beauftragen.