Betreff
Anschluss der Gemeinde Göhrde mit den Ortsteilen Göhrde und Dübbekold an die zentrale Wasserversorgungsanlage
Vorlage
40/418/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hatte die Sicherstellung der Wasserversorgung im OT Göhrde angezweifelt, soweit sie über die Anlage des Jagdschlosses erfolgt.

Ein erster behördeninterner Termin hat am 14.03.2013 stattgefunden, um die Problematik zu erörtern.

 

Eigentümer von Hausgrundstücken im OT Göhrde hatten beantragt, zentral mit Wasser vom Wasserverband versorgt zu werden. Sie begründen Ihr Anliegen mit der Unzuverlässigkeit der Betreiberin, der fehlenden Erreichbarkeit bei Störungen und den entstehenden überdurchschnittlich hohen Kosten.

 

Es haben drei Bürgerversammlungen mit den Einwohnern aus den Ortsteilen Göhrde und Dübbelkold stattgefunden, in denen über die Wasserversorgung diskutiert wurde. Bereits die Versendung der Einladungen an Frau Gränzer als Betreiberin der Anlage war zum Teil erfolglos, weil sie nicht zugestellt werden konnten. Die Einwohner in Dübbelkold haben eigene Bohrungen und Brunnen für ihre hauseigene dezentrale Wasserversorgung, die Einwohner aus dem Ortsteil Göhrde beziehen ihr Wasser aus der Wasserversorgungsanlage, die von der Firma Politik & Projektmanagement Jagdschloss Göhrde auf dem Grundstück des Jagdschlosses betrieben wird. Mit dieser Versorgung sind die Göhrder Einwohner nicht mehr einverstanden und beantragen einen zentralen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker.

 

Die Betreiberin der Gemeinschaftsanlage, Frau Sieglinde Gränzer, wurde gebeten, sich wegen eines Gesprächstermins zu melden; es wurden vier Terminvorschläge im November/Dezember 2013 unterbreitet. Sämtliche Termine sind ohne Reaktion der Betreiberin verstrichen.

 

Ein Anschluss des Ortsteiles Göhrde an die zentrale Wasserversorgung würde der Wassserverband realisieren, wenn ein entsprechender Auftrag von der Samtgemeinde erteilt wird. Dieser Auftrag ist vom Samtgemeinderat zu beschließen.

 

Beim Anschluss an die zentrale Wasserversorgung handelt es sich nicht um eine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe. Vielmehr gehört die Wasserversorgung zur Daseinsvorsorge.

Für eine Wasserversorgung kommen verschiedene Varianten in Betracht, die fachlich zu beurteilen und abzuwägen sind. Dabei ist zu prüfen, ob die Versorgung auf Dauer angelegt ist, hygienisch einwandfrei und kostenmäßig darstellbar ist. Ein Anspruch auf eine zentrale öffentliche Wasserversorgung besteht nicht.  Der Samtgemeinderat beschließt, ob die Wasserversorgung zentral oder dezentral erfolgen soll.

 

A  Dezentrale Versorgung über Einzel- oder Gemeinschaftsanlagen
Folgende Varianten kommen für eine dezentrale Versorgung in Betracht:

1. Eigene Bohrungen auf den einzelnen Grundstücken, unveränderte Situation für Dübbekold
Für die Einzelhäuser ist eine Bohrung kostenintensiv (bis zu geschätzt 10.000 € pro Hausanschluss, da tiefe Bohrungen nötig werden. Die hauseigenen Bohrungen sind hygienisch machbar und auf Dauer gesicherte eigene Anlage des Grundstückseigentümers.
 
2. neue Gemeinschaftsanlage in Göhrde, unveränderte Situation für Dübbekold
In Göhrde haben sich die betroffenen Nutzer getroffen und eine eigenständige Gemeinschaftsanlage ohne Berücksichtigung des Jagdschlosses gemeinsam mit Fachleuten diskutiert. Für eine ausreichend große Gemeinschaftsanlage wurden hohe Kosten ermittelt, die wirtschaftlich für wenige Anschlussnehmer nicht darstellbar sind. Letztlich wurde aus Kostengründen keine Einigung für eine neue Gemeinschaftsanlage erreicht.

3. Verbleib beim alten System, unveränderte Situation für Dübbekold
Gerade das bisherige System führte zum Antrag auf Anschluss an die zentrale Wasserversorgung, weil aus Sicht der jetzt Betroffenen keine Zuverlässigkeit in einer ordnungsgemäßen Wasserversorgung mehr gesehen wird. Es kam zu Unterbrechungen der Wasserlieferungen, fehlende bzw. unzureichende Informationen und fehlende Erreichbarkeit der Betreiberin bei Störungen in der Versorgung.
Es hat verschiedene Aufforderungen an die Betreiberin gegeben, sich zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins mit der Samtgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um die Problematik der Wasserversorgung zu klären. Vier Terminangebote im November/Dezember 2013 wurden ihr vom Samtgemeindebürgermeister unterbreitet. Es sind alle ohne Reaktion verstrichen.
Die Betreiberin wechselt häufiger den Wohnsitz ohne die neue Anschrift und Erreichbarkeit mitzuteilen. Briefe sind dann nicht zustellbar.

Jetzt ist nach neuester Mitteilung des Landkreises kein Labor mehr bereit, die Wasserqualität der Bohrung Gränzer zu überprüfen, da diese die anfallenden Rechnungen nicht bezahlt. Als Konsequenz daraus wird der Landkreis gezwungen sein, die Nutzung der Bohrung zu untersagen. Da die Samtgemeinde für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung zuständig ist, müsste im Falle der Stilllegung der Wasserversorgung kurzfristig nach Alternativen (Wasserwagen) gesucht werden. Es wurde mit dem Landkreis vereinbart, dass das Gesundheitsamt Proben ziehen wird. Die Samtgemeinde als zuständige Institution  für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung wird bei den Laborkosten (1.000 bis 2.000 €) in Vorleistung gehen. Die Samtgemeinde wird dann die Kosten für die Wasserproben von Frau Gränzer beitreiben.
Die Zuverlässigkeit der Frau Gränzer, auf Dauer eine ordnungsgemäße Wasserversorgungsanlage zu betreiben, ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht gegeben. Darüber hinaus wird es ein Gerichtsurteil erwartet, bei dem das Gericht möglicherweise feststellt, dass die Firma
Politik & Projektmanagement Jagdschloss Göhrde keine Verpflichtung zur Wasserlieferung übernommen hat. Das bedeutet, die Wasserversorgung könnte theoretisch gekappt werden.

B Zentrale Versorgung der Ortsteile Göhrde und Dübbekold an das öffentliche Wasserleitungsnetz des Wasserverbandes
Der Wasserverband würde die Wasserlieferungen aus dem zentralen Leitungssystem von Nieperfitz  über Dübbekold nach Göhrde führen. Daher sind die Grundstücke in Dübbekold ebenso an die zentrale Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Die Leitung führt nach Dübbekold und die zu liefernden Wassermengen sind allein für den OT Göhrde auch aus hygienischen Gründen nicht realisierbar. Mit einem Anschluss der Grundstücke an die zentrale Wasserversorgungsanlage des Wasserverbandes ist eine hygienische Wasserversorgung auf Dauer sichergestellt.

 

Fazit:

Der Anschluss an die öffentliche zentrale Wasserversorgungsanlage ist unter Abwägung der Nachteile der Einwohner von Dübbekold und unabhängig von einem Gerichtsurteil die einzige vertretbare Lösung. Es ist den Bewohnern aus Göhrde nicht zumutbar, weiterhin von einer alten unsicheren, hygienisch anfälligen Anlage abhängig zu sein. Der Wasserverband hat signalisiert, dass im Einzelfall Lösungen gefunden werden können.

Das Schutzgut der Gesundheit aller ist höher anzusehen als die finanziellen Nachteile einzelner Eigentümer in Dübbekold. Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgungsanlage ist erforderlich, um die Trinkwasserversorgung auf Dauer sicherzustellen. Der Wasserverband wird mit der Herstellung der zentralen Wasserversorgung beauftragt. Vom Wasserverband ist der Anschluss- und Benutzungszwang bei Bedarf auszusprechen und durchzusetzen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat beschließt, den Wasserverband Dannenberg – Hitzacker mit der zentralen Wasserversorgung in den Orten Göhrde und Dübbekold zu beauftragen.