Betreff
Zensus 2011, Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 09.05.2011, Anhörungsverfahren
Vorlage
1/376/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 1 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 vom 06.10.2010 obliegt es dem Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN), die neue amtliche Einwohnerzahl zum 09.05.2011 per Verwaltungsakt für die jeweiligen Gemeinden festzusetzen.

 

Für die Gemeinde Jameln soll eine Einwohnerzahl in Höhe von 1.072 Personen festgesetzt werden.

 

Der LSKN hat die Gemeinde Jameln mit Schreiben vom 29.07.2013 (siehe Anlage 1) im Rahmen einer Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgefordert, zu dieser beabsichtigten Festsetzung Stellung zu nehmen. In diesem Schreiben wurde auch das Erhebungsverfahren nochmals ausführlich erläutert.

 

Die Verwaltung hat daher geprüft, inwieweit die Festsetzungen des LSKN auf Basis des Zensus von denen der vom LSKN im normalen Verfahren festgestellten Einwohnerzahlen (Periode vierteljährlich) mit Stand vom 31.12.2012 abweichen. Bei einigen Kommunen in Niedersachsen hatte es diesbezüglich massive Unterschiede gegeben.

 

Im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue konnte aber festgestellt werden, dass die Abweichungen marginal sind. Konkret handelt es sich um folgende Daten:

 

Gemeinde-Nr.:

Gemeinde

Zensus Stand
09.05.2011

Landesamt für Statistik
Stand 31.12.2012

Differenz

354406

Elbtalaue, SG

20.759

20.843

-84

354003

Damnatz

316

330

-14

354004

Dannenberg (Elbe), Stadt

8.089

8.171

-82

354006

Göhrde

630

650

-20

354008

Gusborn

1.230

1.283

-53

354009

Hitzacker (Elbe), Stadt

4.989

4.804

185

354011

Jameln

1.072

1.070

2

354012

Karwitz

736

796

-60

354014

Langendorf

716

696

20

354019

Neu Darchau

1.423

1.450

-27

354027

Zernien

1.558

1.593

-35

 

Bei der Gemeinde Jameln gibt es demnach lediglich eine Differenz von 2 Einwohnern.

 

Aufgrund der nur geringen Abweichungen hat die Verwaltung mit Schreiben vom 23.08.2013 ihr Einverständnis zu der Festsetzung erklärt (siehe Anlage 2).