Betreff
Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zernien
Vorlage
20/363/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zernien hat zusammen mit der damaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die kommunale doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Umstellung inklusive Inventur und Vermögensbewertung orientierte sich zum damaligen Zeitpunkt mangels rechtlicher Vorgaben am Modellkonzept der Hochschule Speyer und Erfahrungen der Modellkommune Stadt Uelzen.

 

Zum 1.1.2006 trat die geänderte Gemeinde Haushalts- und Kassenverordnung in Kraft und am 4.12.2006 erließ das Land erstmals amtliche „Doppik-Muster“ inklusive verbindlicher Abschreibungstabelle. Aufgrund dieser Vorschriften war in der Folge eine weitgehende Neubewertung des Anlagevermögens der Gemeinde erforderlich.

 

Im Rahmen der Arbeiten an der Eröffnungsbilanz der ehem. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) traten Fragen auf, die bis dato auch in den genannten Rechtsvorschriften nicht eindeutig geklärt waren. Eine ganz wesentliche Frage war, ob eine Mitgliedsgemeinde bilanztechnisch eigenes Geldvermögen besitzen könne. Diese Frage wurde erst Ende 2007 abschließend (positiv) geklärt (vgl. auch Haushaltsplan 2013, S. 12).

 

Zeitlich erschwerend kam die Fusion der ehem. Samtgemeinden Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) zum 1.1.2007 hinzu, die weit über dieses Datum hinaus Personalkapazitäten band.

 

Aufgrund der vorgenannten Umstände konnte die Erstfassung der Eröffnungsbilanz erst im September 2009 zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) begann im Januar 2010 und endete im Juni 2013. Die Gründe für die lange Prüfungsdauer sind im Abschnitt 1.2 des Prüfungsberichtes dargelegt.

 

Das RPA bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zernien zum 01.01.2004 in der Fassung vom 28.02.2013 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt (Ziffer 5 des Prüfberichtes).

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde Zernien beschlossen werden.

 

Einzelheiten zur Bilanz und zur Prüfung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004.