Sachverhalt:
Nach dem Beschluss
des Gemeinderates vom 19.12.2012 soll im Laufe des Jahres 2013 über die
Neufestsetzung der Hundesteuersätze beraten werden.
In der Gemeinde
sind augenblicklich insgesamt 229 Hunde
gemeldet. Einzelheiten sind aus der beigefügten statistischen Auswertung
ersichtlich.
Weiterhin sind eine
Übersicht der Steuersätze im Kreisgebiet sowie der Entwurf einer Änderungssatzung als Anlagen
beigefügt.
Im Falle der
Anhebung der Hundesteuersätze wird eine gleichzeitige Umstellung des
Berechnungszeitraumes (§ 6) empfohlen. Bislang ist das Kalendervierteljahr
der kleinste Zeitraum der Steuerberechnung. Bei relativ niedrigen Steuersätzen
ist dies im Sinne einer vereinfachenden Pauschalisierung vertretbar. Werden die
Steuersätze jedoch deutlich angehoben, sollte umgestellt werden auf den Kalendermonat
als kleinsten Berechnungszeitraum. Dadurch wird mehr Steuergerechtigkeit
geschaffen, was als gewisser Ausgleich für die Anhebung dieser generell wenig
akzeptierten Steuer gesehen werden kann.
Die Umstellung des Berechnungszeitraumes hat
jedoch zur Folge, dass die Steuersätze eine exakte (restlose) Teilbarkeit durch
12 (bzw. 24 für ermäßigte Steuer) aufweisen müssen.
(Ein Jahressteuerbetrag von 20,00 € ist z.B.
nicht möglich: 20/12 = 1,6666… => 1,66x12 = 19,92.)
Bis zu einer Jahressteuer von 60,00 € für den Ersthund dürfte die Beibehaltung der vierteljährlichen Berechnungsweise rechtlich unproblematisch sein.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Zernien wird beschlossen.