Sachverhalt:
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird
zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet.
Arbeitsplatzverlust und Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit
verbundene veränderte Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und
Gemeinden die Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr
Umland nicht dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser
wichtigen örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und
Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das
städtebauliche Umfeld.
Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu
vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich,
dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes
Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.
Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung
der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich
zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der
Bürgerbeteiligung, Kooperationen, bzw. Netzwerke und überörtliche
Zusammenarbeit unerlässlich.
Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund
und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um
Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen –Programmjahr 2014-
erforderlich. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Im Rahmen der
Vervollständigung dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung
aufgeführten verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese
Absichtserklärungen nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am
Verfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen
überörtlichen Konzept nicht berücksichtigt wird.
Das zu erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist
allerdings nicht auf ein bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es
zunächst von Bedeutung, Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im
Bezug auf die teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen wird
man ablesen können, welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter
Bündelung der Kräfte und Ressourcen in der Region, zu verfolgen sind. Nur
gemeinsam werden die bevorstehenden Aufgaben zu meistern sein.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde Karwitz
verpflichtet sich, bei der Erstellung eines interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen
und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden
zusammenzuarbeiten:
Samtgemeinde
Elbtalaue
Stadt
Dannenberg (Elbe)
Stadt
Hitzacker (Elbe)
Gemeinde
Damnatz
Gemeinde
Göhrde
Gemeinde
Gusborn
Gemeinde
Jameln
Gemeinde
Langendorf
Gemeinde
Neu Darchau
Gemeinde
Zernien
b) Die Gemeinde Karwitz
beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein
interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge zu erstellen.
c) Die Gemeinde Karwitz erklärt sich bereit,
den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil
der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts anteilig
aufzubringen.
Die Kosten werden von der
Samtgemeinde Elbtalaue getragen.
d) Die Gemeinde Karwitz überträgt
die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des
Fördervorgangs an die Samtgemeinde Elbtalaue