Betreff
Durchführung einer Baumschau
Vorlage
30/279/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht nach Maßgabe des § 839 BGB, obliegt dem Straßenbaulastträger, diese beinhaltet neben der Kontrolle des Straßenkörpers auch die Kontrolle der auf dem Straßengrundstück befindlichen Bäume.

 

Diese Kontrollpflicht umfasst eine zweimalige Kontrolle pro Jahr im zeitlichen Abstand (belaubt und unbelaubt), die Kontrolle ist als Sichtkontrolle durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind umgehend abzustellen. Die Verantwortung hierüber obliegt dem Bürgermeister, analog der Verantwortlichkeit der Durchführung der Kontrolle des Straßenkörpers und der Spielplätze.

 

Dieser Sachverhalt ist bereits mehrfach in Bürgermeisterdienstversammlungen ausführlich angesprochen worden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird zweimal jährlich eine Kontrolle durchgeführt, einmal in belaubtem Zustand und einmal im unbelaubtem Zustand.