Betreff
Bebauungsplan "Reiter- und Feriendorf Sarenseck - 2. Änderung", a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/273/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Göhrde hat am 08.03.2012 beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck einzuleiten. Eine umfangreiche Änderung des Bebauungsplans wurde von Herrn Helge Stehr bei der Gemeinde beantragt.  

 

 

Zu a) 1.

Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. In der Zeit vom 12.03.2013 bis 12.04.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 04.03.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, Ihre Stellungnahme bis zum 12.04.2013 zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden ausgearbeitet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der Stellungnahmen hat aufgrund der Eilbedürftigkeit noch nicht stattgefunden. Der Bebauungsplan musste aufgrund der Anregungen erneut ausgelegt werden und die Träger öffentlicher Belange waren erneut zu beteiligen. Hierüber ist der Rat vor dem Satzungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit ein nachvollziehbarer Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gewährleistet ist. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren im März 2013 ist daher im Nachhinein noch erforderlich. Eine Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren im Juli 2013 ist ebenso von Nöten.

 

Zu a) 2.

Aufgrund  der o.g. Erläuterungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung erneut in einem verkürzten Zeitraum vom 08.07.2013 bis 22.07.2013 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die erneute Auslegung wurde aufgrund der Erweiterung der Baugrenze, sowie durch die geänderten Festsetzungen zum Brandschutz und Bestandsschutz  notwendig.

Mit Schreiben vom 03.07.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut aufgefordert, bis zum 25.07.2013 eine Stellungnahme abzugeben. In Folge des erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen abgegeben worden, die einer Abwägung und Beschlussfassung durch den Rat bedürfen. Für den Fall, dass die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu einer zweiten neuen Planänderung führen ist eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen; ein Satzungsbeschluss wäre dann zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck abgeschlossen, sodass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst werden kann.    

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)      1. Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Verfahren im März 2013 werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

                2. Die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB aus dem Verfahren im Juli 2013 werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

               

Zu b)     Der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.