Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat am 08.03.2012 beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung
des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck einzuleiten. Eine
umfangreiche Änderung des Bebauungsplans wurde von Herrn Helge Stehr bei der
Gemeinde beantragt.
Zu a) 1.
Das Verfahren wurde
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. In der Zeit vom
12.03.2013 bis 12.04.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich
ausgelegen. Mit Schreiben vom 04.03.2013 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, Ihre
Stellungnahme bis zum 12.04.2013 zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden ausgearbeitet und
soweit erforderlich in den Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet.
Eine Abwägung der Stellungnahmen hat aufgrund der Eilbedürftigkeit noch nicht
stattgefunden. Der Bebauungsplan musste aufgrund der Anregungen erneut
ausgelegt werden und die Träger öffentlicher Belange waren erneut zu beteiligen.
Hierüber ist der Rat vor dem Satzungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit ein
nachvollziehbarer Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gewährleistet ist. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem
Verfahren im März 2013 ist daher im Nachhinein noch erforderlich. Eine Abwägung
der Stellungnahmen aus dem Verfahren im Juli 2013 ist ebenso von Nöten.
Zu a) 2.
Aufgrund der o.g. Erläuterungen wurde der Entwurf des
Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung erneut in einem
verkürzten Zeitraum vom 08.07.2013 bis 22.07.2013 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
öffentlich ausgelegt. Die erneute Auslegung wurde aufgrund der Erweiterung der
Baugrenze, sowie durch die geänderten Festsetzungen zum Brandschutz und
Bestandsschutz notwendig.
Mit Schreiben vom
03.07.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut
aufgefordert, bis zum 25.07.2013 eine Stellungnahme abzugeben. In Folge des
erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen abgegeben
worden, die einer Abwägung und Beschlussfassung durch den Rat bedürfen. Für den
Fall, dass die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zu einer zweiten neuen Planänderung führen ist eine
erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen; ein Satzungsbeschluss
wäre dann zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 2.
Änderung des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck abgeschlossen,
sodass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) 1.
Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Verfahren im März 2013 werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
2.
Die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB aus dem Verfahren im Juli 2013 werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der
Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.