Sachverhalt:
Herr Michaelsen aus Fließau plant den Verkauf seiner gesamten Anlage.
Seine Praxis soll erhalten bleiben und um eine Wohnanlage im Sinne einer
Initiative des Landes Niedersachsen „NEUES WOHNEN IM ALTER“ erweitert werden.
Eine Bebauung mit Naturkrafthäusern aus Vollholz soll hierzu erfolgen.
Die Anlage von Herrn Michaelsen umfasst die Flurstücke 4/5 und 4/6, Flur 4, Gemarkung Fließau.
Für das Flurstück 4/6 existiert ein Flächennutzungsplan, welcher die
Festsetzung MD – Dorfgebiet enthält.
Das Flurstück 4/5 hingegen befindet sich im Außenbereich und im
Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn.
Für die Durchführung des Vorhabens von Herrn Michaelsen ist es notwendig,
einen Bebauungsplan für die Flurstücke 4/5 und 4/6, Flur 4, Gemarkung Fließau
aufzustellen.
Weiterhin ist das Flurstück 4/5 aus dem Landschaftsschutzgebiet zu
entlassen und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist bei der
Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
a) Das Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplans Fließau Ost wird eingeleitet.
b) Die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.
c) Die Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes Elbhöhen-Drawehn wird beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg beantragt.