Sachverhalt:
Die Amtszeit des
derzeitigen Samtgemeindebürgermeisters Herrn Jürgen Meyer endet mit Ablauf des
31.10.2014. Die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Elbtalaue
findet gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen
Amtsinhabers statt. Den Wahltag bestimmt gemäß § 45b Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz der Rat.
Die Europawahl
findet mit großer Wahrscheinlichkeit am 25.05.2014 statt. Rechtlich gibt es
kein Hindernis die Samtgemeindebürgermeisterwahl auf denselben Tag zu legen.
Auch beim Landkreis Lüchow-Dannenberg wird angestrebt die Landratswahl auf den
Tag der Europawahl festzulegen. Für den Bürger würde es dann für drei Wahlen
nur einen Gang ins Wahllokal bedeuten. Die Berufung nur eines Wahlvorstandes
für drei Wahlen würde zudem zu nicht unerheblichen Kosteneinsparungen (Sach-
und Personalkosten) führen. Aus diesem Gründen wird empfohlen, die
Samtgemeindebürgermeisterwahl auf den Tag der Europawahl festzulegen.
Die Landesregierung
plant derzeit die Wiedereinführung der Stichwahl. Der Gesetzentwurf sieht unter
anderem vor, dass die Stichwahl grundsätzlich zwei Wochen nach der Hauptwahl
stattfindet, in besonderen Fällen aber auch später stattfinden kann. Bei dem
Wahltag 25.05.2014 wäre die Stichwahl am 08.06.2014 (Pfingstsonntag). Da dieser
Termin unter Umständen etliche Wähler veranlassen könnte, nicht an der
Stichwahl teilzunehmen, wird empfohlen, von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu
machen und die Stichwahl auf den 15.06.2014 festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgelegt,
dass die Samtgemeindebürgermeisterwahl am gleichen Tag wie die Europawahl
(vermutlich der 25.05.2014) stattfindet. Sofern die von der Landesregierung
geplante Wiedereinführung der Stichwahl beschlossen wird, findet die Stichwahl
am 15.06.2014 statt.