Betreff
Schaffung notwendiger Krippenplätze in der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
14/206/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach dem Treffen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung am 11.03.13 zeichnete sich für den Bereich Dannenberg (Elbe) ab, dass die Anmeldungen der Kinder unter 3 Jahren, die der vorgehaltenen Plätze überschreitet.

Die Einrichtungsleitungen haben sich daraufhin zu Abstimmungsgesprächen vereinbart, um mögliche Doppelanmeldungen zu überprüfen. In allen Krippeneinrichtungen (Ev. Krippe, DRK-Krippe Liliput, Lebenshilfe) sowie in den DRK-KiTas Breese/Marsch und Damnatz kam es im Laufe des Monats April zu Platzvergabesitzungen, um eine Vergabe der vorhandenen Plätze gemäß der Vergaberichtlinien des Landkreises vorzunehmen.

An diesen Sitzungen nehmen die Leitung sowie der Träger der Einrichtung, Elternvertreter sowie Landkreis und Samtgemeinde teil.

 

Im Ergebnis  wurde festgestellt, dass  im Planbereich Dannenberg (Elbe) ab 01.08.2013 17 Kinder unter 3 Jahren keinen Betreuungsplatz erhalten (davon haben 8 Kinder im August noch keinen Rechtsanspruch, da sie noch nicht 1 Jahr alt sind).

Der Landkreis hat daraufhin im Bereich Dannenberg (Elbe) im Gespräch mit den Kindertageseinrichtungen nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten gesucht, die zeitnah umsetzbar sind. Am 08.05.13 gab es hierzu ein Treffen mit Vertretern des DRK, der Ev. KiTa, der Heilpädagogische Betreuungen Penkefitz gGmbH, des Haus der Lebenshilfe, des Hort Popcorn e.V. sowie des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue.

Die verschiedenen Vorschläge der einzelnen Einrichtungen wurden gehört und vereinbart, dass jeder interessierte Träger dem Landkreis bis zum 27.05.13 ein plausibles Konzept plus Darstellung des finanziellen Aufwands vorlegt zur Beratung im Jugendhilfeausschuss am 13.06.2013..

 

Es zeigt sich, dass durch das recht knappe  Zeitfenster  zum heutigen Zeitpunkt zwar die Meldungen vorliegen, es zu Einzelheiten aber noch Abstimmungs- und Gesprächsbedarf gibt, sodass die Verwaltung keine Beschlussempfehlung für einen Träger aussprechen kann.

Interesse bekundet haben:

 

  1. DRK, für das Gebäude des Sprachheilkindergartens im Develang
  2. Popcorn, für das Gebäude in der Theodor-Körner-Straße
  3. Heilpäd. Betreuungen, für das Gebäude in der Hermann-Löns-Straße

 

Die KiTa Wunderland ist voll belegt und hat keine weiteren Räumlichkeiten, die ev. Krippe wird einen zusätzlichen Raum im ehem. Pfarrhaus für ein Tagespflegeangebot bereithalten, vermutlich für 3 Kinder.

 

Da die fachlichen Qualifikationen der o.g. Träger unstrittig sind, kann als Kriterium für die Vergabe nur eine schnelle Umsetzung der Maßnahme (realistisch 1.9./1.10.13) sowie eine kostengünstige Planung sein.   

Diese Krippengruppe wird – nach jetziger Einschätzung – nur für einige Jahre Bestand haben, da die Zahl der Kindergartenkinder (Zielgruppe 3 – 6 Jahre) zurückgeht und dann eine Umwandlung von Kindergarten- in Krippengruppen in den Einrichtungen erfolgen könnte.

Aus diesem Grund kommt nur der Einzug in vorhandene Räumlichkeiten oder die Anmietung neuer in Frage, nicht aber ein Neubau.

Aufgrund der langfristigen Bindung beim Erhalt von Fördermitteln wird zur Zeit geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Antragstellung erfolgen kann.

 

Der Landkreis ist zur Zeit in der Vorprüfung und unterrichtet die Samtgemeinde über die Ergebnisse, die mündlich in der Sitzung am 04.06.13 vorgetragen werden.

Hier werden auch die investiven Aufwendungen für die Einzelmaßnahmen sowie der frühestmögliche Betrieb der neuen Krippengruppe vorliegen.

 

 

Die in Erfüllung des Rechtsanspruchs angestrebten 35 % Betreuungsquote für unter Dreijährige wird für den Bereich Dannenberg (Elbe) mit fast 44 % bereits heute deutlich erreicht. Bei der Betrachtung nur der Gruppe mit Rechtsanspruch (1 – 3jährige) erreichen wir eine Versorgungsquote von fast 70 %.

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Dringlichkeit zur Schaffung neuer Krippenplätze und der Gleichwertigkeit der Anbieter  ist  die  Einrichtung der neuen Krippengruppe nach folgenden Kriterien zu vergeben:

  1. Kurzfristigste Umsetzbarkeit
  2. Kostengünstigste Lösung

Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung.