Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Am Sandberg“ soll im Bereich des Sportplatzes geändert
werden. Anlass ist die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in dem im
Bebauungsplan festgesetzten Baufenster. Durch die bereits vorhandene Bebauung
im Bereich des Baufensters ist die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 erreicht.
Einer Überschreitung dieser Grundflächenzahl sowie der Grenzen des Baufensters zur
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses stimmt der Landkreis nicht zu. Der
Bebauungsplan ist daher zu ändern.
Der Umfang der Änderung des Bebauungsplans ist davon abhängig, inwieweit
der Sportverein in Langendorf das ebenfalls in dem Baufenster vorhandene
Sportplatzgebäude übernehmen und erweitern, bzw. sanieren wird.
Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Wenn der Sportverein das Sportplatzgebäude übernimmt, dann
muss für die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses das
Baufenster, wie auf dem Auszug aus
dem Bebauungsplan durch eine schwarze durchgehende Linie dargestellt,
erweitert werden.
- Ohne Übernahme des Sportplatzgebäudes durch den
Sportverein werden die im Baufenster vorhandenen Gebäude stillgelegt und
abgebrochen und das Baufenster aufgehoben.
Für die Feuerwehr ist dann, wie auf dem Auszug
aus dem Bebauungsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt, ein
neues Baufenster festzusetzen.
Es ist ein Grundsatzbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans zu
fassen, wobei z. Z. noch offen ist, für welchen Bereich die Änderung erfolgen
soll.
Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans
„Am Sandberg“ bezieht sich daher auf die
vorstehend erläuterte 1. Möglichkeit. Wenn diese nicht zum Tragen kommt,
bezieht sich der Beschluss auf die erläuterte 2. Möglichkeit.
Die Größen der auf dem Plan dargestellten Baufenster ergeben sich zu
einem späteren Zeitpunkt aus dem tatsächlichen Flächenbedarf.
Beschlussvorschlag:
- Das Verfahren zur 1. Änderung des
Bebauungsplans „Am Sandberg“ wird eingeleitet.
- Mit der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein
städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten
abgeschlossen.