Betreff
Bebauungsplan Am Sandberg - 1. Änderung, Änderungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/150/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Am Sandberg“ soll im Bereich des Sportplatzes geändert werden. Anlass ist die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in dem im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster. Durch die bereits vorhandene Bebauung im Bereich des Baufensters ist die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 erreicht. Einer Überschreitung dieser Grundflächenzahl sowie der Grenzen des Baufensters zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses stimmt der Landkreis nicht zu. Der Bebauungsplan ist daher zu ändern.

Der Umfang der Änderung des Bebauungsplans ist davon abhängig, inwieweit der Sportverein in Langendorf das ebenfalls in dem Baufenster vorhandene Sportplatzgebäude übernehmen und erweitern, bzw. sanieren wird.

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn der Sportverein  das Sportplatzgebäude übernimmt, dann muss für die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses das Baufenster, wie auf dem  Auszug aus dem Bebauungsplan durch eine schwarze durchgehende Linie dargestellt, erweitert werden.
  2. Ohne Übernahme des Sportplatzgebäudes durch den Sportverein werden die im Baufenster vorhandenen Gebäude stillgelegt und abgebrochen und das Baufenster aufgehoben.

Für die Feuerwehr ist dann, wie auf dem Auszug aus dem Bebauungsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt, ein neues Baufenster festzusetzen.

 

Es ist ein Grundsatzbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans zu fassen, wobei z. Z. noch offen ist, für welchen Bereich die Änderung erfolgen soll. 

 

Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans „Am Sandberg“  bezieht sich daher auf die vorstehend erläuterte 1. Möglichkeit. Wenn diese nicht zum Tragen kommt, bezieht sich der Beschluss auf die erläuterte 2. Möglichkeit.

 

Die Größen der auf dem Plan dargestellten Baufenster ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt aus dem tatsächlichen Flächenbedarf.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sandberg“ wird eingeleitet.
  2. Mit der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.