Betreff
Windenergieanlagen in der Gemeinde Gusborn
Vorlage
3/119/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der LK hat die Änderung des RROP eingeleitet. Gegenstand der Änderung ist zzt. nur die Einbindung eines Teilplans Windenergienutzung. Hierbei sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung überprüft werden. Ziel ist es den Anforderungen zum Klimaschutz und zur Umsetzung der Energiewende noch besser nachzukommen, in dem ein weiterer Ausbau der Windenergienutzung ermöglicht wird.
Weiter sollen mit dieser Änderungen erforderliche Anpassungen an das Landesraumordnungsprogramm 2008 (LROP) in der Fassung seiner Änderung mit Inkrafttreten vom 02.10.2012 erfolgen.

Die Gemeinden sind aufgefordert, sich bis zum 22.03.2013 zu den vorstehenden Planungsabsichten zu äußern. Insbesondere sollen aktuelle Planungsgrundlagen bzw. Planungsabsichten aus ihren Bereichen benannt werden, die vorstehende Planungsabsichten zum RROP berühren könnten. Diese möglichen Planungshindernisse sind in der Gemeinde Gusborn nicht vorhanden.

In der Gemeinde Gusborn bestehen durch Siedlungsstruktur und naturräumliche Gegebenheiten, auf die bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie Rücksicht zu nehmen sind, großflächige Planungshindernisse, wie dies an vielen Stellen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue der Fall ist. Hier gilt es zu überlegen, wie trotzdem die für die Windenergieerzeugung guten Windverhältnisse im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue genutzt werden können.
Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Bereiche mit Landschaftsschutzgebietsausweisungen zu prüfen, ob nicht doch zumindest an einzelnen Stellen auch in diesen Bereichen Windenergieanlagen errichtet werden können.

Eine Benennung von einzelnen Gebieten, die einer besonderen Untersuchung zur Ausweisung von Vorranggebieten unterzogen werden sollen, ist nicht nötig. Der LK wird im Zuge seiner Untersuchungen den gesamten LK einer Betrachtung unterziehen. Die vertiefende Befassung mit einzelnen Flächen erfolgt dort erst zu einem späteren Zeitpunkt. Abweichend hierzu können Flächen benannt werden, wenn der Rat bereits jetzt einzelne Gebiete kennt, die nach seiner Auffassung geprüft werden sollen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Gusborn unterstützt die Bestrebungen des Landkreises (LK) die Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Über eine Neuausrichtung der Festlegungen im RROP kann ein wichtiger Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Energie aus regenerativen Quellen erfolgen.
Die Gebiete mit ausreichender Windhöffigkeit sind zu nutzen, zu diesem Zweck sind auch die Kriterien zur Ausweisung von Vorranggebieten zu überdenken. Insbesondere das Ausschlusskriterium Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist zu überdenken. Eine Aufhebung des Kriteriums, oder aber zumindest die Einzelfallprüfung sind anzustreben.
Planungsabsichten der Gemeinde die einer Ausweisung von Vorranggebieten entgegenstehen bestehen nicht.

Der Rat behält sich vor, einzelne Gebiete, die einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt zu benennen.