Sachverhalt:
Der LK hat die
Änderung des RROP eingeleitet. Gegenstand der Änderung ist zzt. nur die
Einbindung eines Teilplans Windenergienutzung. Hierbei sollen die Festlegungen
zur Windenergienutzung überprüft werden. Ziel ist es den Anforderungen zum
Klimaschutz und zur Umsetzung der Energiewende noch besser nachzukommen, in dem
ein weiterer Ausbau der Windenergienutzung ermöglicht wird.
Weiter sollen mit dieser Änderungen erforderliche Anpassungen an das
Landesraumordnungsprogramm 2008 (LROP) in der Fassung seiner Änderung mit
Inkrafttreten vom 02.10.2012 erfolgen.
Die Gemeinden sind aufgefordert, sich bis zum 22.03.2013 zu den vorstehenden
Planungsabsichten zu äußern. Insbesondere sollen aktuelle Planungsgrundlagen
bzw. Planungsabsichten aus ihren Bereichen benannt werden, die vorstehende
Planungsabsichten zum RROP berühren könnten. Diese möglichen
Planungshindernisse sind in der Gemeinde Gusborn nicht vorhanden.
In der Gemeinde Gusborn bestehen durch Siedlungsstruktur und naturräumliche
Gegebenheiten, auf die bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie
Rücksicht zu nehmen sind, großflächige Planungshindernisse, wie dies an vielen
Stellen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue der Fall ist. Hier gilt es zu
überlegen, wie trotzdem die für die Windenergieerzeugung guten Windverhältnisse
im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue genutzt werden können.
Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Bereiche mit
Landschaftsschutzgebietsausweisungen zu prüfen, ob nicht doch zumindest an
einzelnen Stellen auch in diesen Bereichen Windenergieanlagen errichtet werden
können.
Eine Benennung von einzelnen Gebieten, die einer besonderen Untersuchung zur
Ausweisung von Vorranggebieten unterzogen werden sollen, ist nicht nötig. Der
LK wird im Zuge seiner Untersuchungen den gesamten LK einer Betrachtung
unterziehen. Die vertiefende Befassung mit einzelnen Flächen erfolgt dort erst
zu einem späteren Zeitpunkt. Abweichend hierzu können Flächen benannt werden,
wenn der Rat bereits jetzt einzelne Gebiete kennt, die nach seiner Auffassung
geprüft werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn unterstützt die Bestrebungen des Landkreises (LK) die
Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich
der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Über eine Neuausrichtung der Festlegungen im RROP kann ein wichtiger Beitrag
zur Versorgung der Bevölkerung mit Energie aus regenerativen Quellen erfolgen.
Die Gebiete mit ausreichender Windhöffigkeit sind zu nutzen, zu diesem Zweck
sind auch die Kriterien zur Ausweisung von Vorranggebieten zu überdenken.
Insbesondere das Ausschlusskriterium Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist zu
überdenken. Eine Aufhebung des Kriteriums, oder aber zumindest die
Einzelfallprüfung sind anzustreben.
Planungsabsichten der Gemeinde die einer Ausweisung von Vorranggebieten
entgegenstehen bestehen nicht.
Der Rat behält sich vor, einzelne Gebiete, die einer genaueren Prüfung
unterzogen werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt zu benennen.