Betreff
Antrag auf Ankauf eines Straßenteilstückes in der Gemeinde Klein Gusborn
Vorlage
31/116/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zitat aus dem Antrag Herrn Ralf Leists

‚ ich beziehe mich auf unser gestern geführtes Telefonat und übersende dir die gewünschten Unterlagen.

Aus der Anlage 2 kannst du unsere Ursprungsplanung ersehen, die der Landkreis allerdings nicht genehmigt hat.

Aus einem Gespräch beim Landkreis mit Herrn Manfred Haacke ist dann die in der Anlage 1 dargestellte Alternative als beste Lösung für uns besprochen worden.

 

Hierfür wäre es erforderlich, dass mir die Gemeinde Gusborn einen ca. 4 Meter breiten Streifen aus dem Flurstück 322/12, Flur 1, Gemarkung Klein Gusborn in einer Größe von ca. 100 m² veräußert.

Über dieses Teilstück soll dann eine Zufahrt mit Rasengitter-Spurbahnen erstellt werden. Ich habe versucht, das in der Anlage 1 einzuzeichnen.

In der Anlage 3 habe ich auch noch ein Luftbild beigefügt.

 

Ich hoffe, dass du als Bürgermeister und der Rat der Gemeinde Gusborn mir diese Alternativlösung für die Erschließung meines Grundstücks 184/9, Flur 1, Gemarkung Klein Gusborn ermöglichen.

Alternativ wäre auch eine Lösung über eine Baulast denkbar, um die Zufahrt erstellen zu können. Ich hielte dies allerdings für die zweitbeste Lösung.

 

Da sich durch die Schwierigkeiten im Rahmen der Baugenehmigung die Maßnahme bereits sehr verzögert hat, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du dich dieser Angelegenheit zeitnah widmen könntest.

Gern stehe ich auch für Gespräche in dieser Sache, ob vor Ort oder im Rat der Gemeinde, zur Verfügung.

 

In der Hoffnung auf eine baldige positive Rückmeldung verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

R. Leist‘ Zitat Ende

 

 

 

 

Herr Leist möchte auf dem Flurstück 184/9 eine offene Kleingarage errichten. Der bauliche Zustand seines eigenen Grundstückes ist nicht geeignet um darüber eine Zufahrt zu errichten.

 

Bei dem unter a. genannten Flurstück handelt es sich um eine gewidmete Straßenfläche. Aus erschließungsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit eine Teilfläche zur Sicherung einer Erschließung zu veräußern. Aus rechtlicher Sicht ist die Zugänglichkeit des Grundstückes gegeben.

Grundsätzlich ist anzumerken, das im Falle einer Nutzung des Streifens entlang des Grundstückes Leist das Problem besteht, dass die Böschung des vorhandenen Oberflächenwasserauffangbeckens in einem Abstand von ca.  2 m zur Grundstücksgrenze beginnt.  Um eine sichere Fahrspur in diesem Bereich zu erstellen, wäre eine bauliche Veränderung der Böschung notwendig.

 

Die Abfrage bei den Versorgungsunternehmen ergab, dass in dem Bereich keine Versorgungsleitungen vorhanden sind.

 

Ein möglicher Kaufpreis in Höhe von 6,00 € ergibt sich aus der Bodenrichtwertkarte, die für Bauland in dem Bereich einen Richtwert von 12,00 € ausweist.

Da es jedoch nicht bebaut, sondern lediglich als Grundstückszufahrt benötigt wird, ist ein Abschlag von 50 % gerechtfertigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. An Herrn Ralf Leist, Alte Dorfstr. 2, 29476 Gusborn wird ein Teil des Flurstückes 322/12 der Flur 1 der Gemarkung Klein Gusborn veräußert. Der Kaufpreis beträgt 6,00 € je m², bei einer Fläche von ca. 100 m² bedeutet das eine Einnahme in Höhe von ca. 600,00 €.
    Der Käufer trägt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die Notargebühren und Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.500,00 €.

  2. Mit Herrn Ralf Leist, Alte Dorfstr. 2, 29476 Gusborn wird eine Nutzungsvereinbarung über das unter a. genannte Teilstück geschlossen. Die Vereinbarung läuft unbefristet. Es ist ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 20,00 € zu entrichten und die Fläche darf mit Rasengittersteinen befestigt werden.

  3. Die unter a. genannte Teilfläche wird nicht an Herrn Leist verkauft oder verpachtet.