Betreff
Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
40/095/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Folgende Feuerwehrangehörige sollen für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2019, vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2018 bzw. vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2017 zum Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister ernannt werden, nachdem Sie auf der Mitgliederversammlung der jeweiligen Ortswehr für das Amt vorgeschlagen wurden:

 

Ortswehr

Funktion

Name

Ernennungszeitraum

Damnatz

Ortsbrandmeister

Uwe Bannöhr

01.07.2013- 30.06.2019

Damnatz

Stellv. Ortsbrandmeister

Detlef Kofahl

01.07.2013- 30.06.2019

Hitzacker

Ortsbrandmeister

Egon Behrmann

01.07.2013- 30.06.2019

Laase

Stellv. Ortsbrandmeister

Horst Bade

01.07.2013- 30.06.2019

Langendorf

Ortsbrandmeister

Axel Doladkiewitz

01.07.2013- 30.06.2019

Langendorf

Stellv. Ortsbrandmeister

Daniel Brammer

01.07.2013- 30.06.2019

Neu Darchau/ Schutschur

Stellv. Ortsbrandmeister

Michael Schultze

01.07.2013- 30.06.2019

Siemen

Stellv. Ortsbrandmeister

Martin Schnell

01.07.2013- 30.06.2019

Penkefitz

Ortsbrandmeister

Malte Bartels

01.07.2013- 30.06.2019

Penkefitz

Stellv. Ortsbrandmeister

Lars Riechert

01.07.2013- 30.06.2019

Dannenberg (Elbe)

Stellv. Ortsbrandmeister

Olaf Blank

01.07.2013- 30.06.2017

Göhrde- Metzingen

Ortsbrandmeister

Manfred Schultze

01.07.2013- 30.06.2018

 

 

Herr Olaf Blank ist bereits seit dem 01.07.2011 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortswehr Dannenberg (Elbe) beauftragt. Da inzwischen die notwendigen Ausbildungslehrgänge (Zugführerausbildung) erfolgreich besucht wurden, kann nun eine Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 30.06.2017 erfolgen.

 

Herr Manfred Schultze ist seit dem 01.07.2012 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Göhrde- Metzingen beauftragt. Da auch Herr Schultze die notwendigen Ausbildungslehrgänge (Zugführerausbildung) erfolgreich besucht hat, kann nun auch die Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 30.06.2018 erfolgen.

 

Gem. der Stellungnahme des Kreisbrandmeisters erfüllen alle vorgeschlagenen Personen, mit Ausnahme von Herrn Daniel Brammer, die Voraussetzung für die Ernennung der jeweiligen Funktion.

 

Herrn Daniel Brammer fehlt die fachliche Eignung für das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortswehr Langendorf, da er noch nicht erfolgreich an der Gruppenführerausbildung teilgenommen hat.

 

Herr Werner Bartels (Ortsbrandmeister der Ortswehr Penkefitz) und Herr Wilfried Schmaggel (stellv. Ortsbrandmeister der Ortswehr Penkefitz) möchten Ihre Ämter zum 30.06.2013, vor Ablauf Ihres Ernennungszeitraumes, niederlegen.

 

Herr Henning Harlfinger ist zurzeit kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortswehr Göhrde- Metzingen beauftragt. Eine Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue kann nicht erfolgen da die fachliche Voraussetzung (Gruppenführerausbildung) nicht gegeben ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ernennt die aufgeführten Funktionsträger für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2019, vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2018 bzw. vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2017 mit Ausnahme von Herrn Brammer.

 

Aufgrund von fehlenden Ausbildungslehrgängen (Gruppenführerausbildung) kann bei Herrn Brammer erst einmal nur eine kommissarische Beauftragung mit den Aufgaben des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortswehr Langendorf erfolgen.

 

Ortsbrandmeister Werner Bartels und stellv. Ortsbrandmeister Wilfried Schmaggel werden mit Wirkung vom 30.06.2013 von Ihren Ämtern entlassen.