Sachverhalt:
In der Sitzung am
11.12.2012 wurde über den Haushaltsplan der Samtgemeinde Elbtalaue beraten. Um
die Gemeinderäte zu informieren wurden hierzu die Bürgermeister der Städte und
Mitgliedsgemeinden eingeladen.
Nach § 1 Satz 3 der
Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Jameln wird ein weiteres
Sitzungsgeld für Informationsveranstaltungen, die die Belange der Gemeinde
Jameln betreffen, gewährt, wenn die Teilnahme genehmigt oder nachträglich
beschlossen worden ist.
Die Teilnahme wurde
vor Durchführung der Veranstaltung nicht genehmigt. Für die Gewährung des
Sitzungsgeldes ist es erforderlich, dass die Teilnahme nachträglich durch den
Rat der Gemeinde Jameln beschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Teilnahme des Bürgermeisters U. Sperling an der Sitzung des
Samtgemeindeausschusses am 11.12.2012.