Sachverhalt:
Es bestand ein Pachtvertrag mit Frau Erika Freude für ein Stück Brachland hinter ihrem Grundstück, das sie als Gartenland nutzte. Ihre Erben haben das Hausgrundstück verkauft.
Die Eheleute Diana und Tobias Helbig sind jetzt neue Eigentümer des Flurstückes 113/2, Flur 2, Gemarkung Quickborn.
Frau Freude hat einen Pachtpreis in Höhe von 10,23 € (ehemals 20,00 DM) gezahlt. Eine Anhebung der Pacht auf 20,00 € für Gartenland wäre angemessen.
Im anliegenden Lageplan wurde die Teilfläche des Flurstückes eingezeichnet.
Beschlussvorschlag:
An die Eheleute Diana und Tobias
Helbig, Am Mühlenberg 14, 29476 Gusborn wird ein Teil des Flurstückes 113/12, Flur 32, Gemarkung Quickborn mit
einer Größe von 1.000 m² als
Gartenland verpachtet.
Der Pachtpreis für die Fläche beträgt pauschal 20,00 € pro Jahr.