Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn hat mit Datum vom 26.10.1999 die Genehmigung zum Bodenabbau in der
Gemarkung Gusborn, Flur 1, Flurstück 16/2 erhalten. Diese wurde mittlerweile
zwei Mal bis zum 31.10.2019 verlängert.
Beantragt wurde der
Bodenabbau bis zu einer Tiefe von 3,00 m. Die Abbautiefe wurde im ersten
Abbauabschnitt in einigen Bereichen auf bis zu 10,00 m ausgedehnt. Dieses wurde
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Untere Naturschutzbehörde, mehrfach bemängelt
und ein Rückbau auf die genehmigte Tiefe von 3,00 m gefordert.
Für den
erforderlichen Rückbau ist nunmehr eine letztmalige Frist bis zum 15.10.2012
ausgesprochen.
Der Rückbau darf
mit Material aus dem zweiten Abbauabschnitt vorgenommen werden, wobei der Oberboden
abgeschoben und anderweitig (z.B. in der Landwirtschaft) verwendet werden darf.
Ein Einbau in den
ersten Abbauabschnitt ist nicht erlaubt.
Nach
überschläglichen Schätzungen sind mindestens 2.500 – 3.000 m³ Sand zu bewegen.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung