Betreff
Bodenabbaustätte der Gemeinde Gusborn
Vorlage
30/601/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gusborn hat mit Datum vom 26.10.1999 die Genehmigung zum Bodenabbau in der Gemarkung Gusborn, Flur 1, Flurstück 16/2 erhalten. Diese wurde mittlerweile zwei Mal bis zum 31.10.2019 verlängert.

Beantragt wurde der Bodenabbau bis zu einer Tiefe von 3,00 m. Die Abbautiefe wurde im ersten Abbauabschnitt in einigen Bereichen auf bis zu 10,00 m ausgedehnt. Dieses wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Untere Naturschutzbehörde, mehrfach bemängelt und ein Rückbau auf die genehmigte Tiefe von 3,00 m gefordert.

Für den erforderlichen Rückbau ist nunmehr eine letztmalige Frist bis zum 15.10.2012 ausgesprochen.

Der Rückbau darf mit Material aus dem zweiten Abbauabschnitt vorgenommen werden, wobei der Oberboden abgeschoben und anderweitig (z.B. in der Landwirtschaft) verwendet werden darf.

Ein Einbau in den ersten Abbauabschnitt ist nicht erlaubt.

Nach überschläglichen Schätzungen sind mindestens 2.500 – 3.000 m³ Sand zu bewegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Ergebnis der Beratung