Sachverhalt:
Mit E-Mail vom
17.09.2012 hat Herr Lühr mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz nach 21335
Lüneburg, Feldstraße 27 verlegt hat und aus diesem Grund sein Mandat und das
Amt des stellv. Bürgermeisters im Rat der Gemeinde Jameln niederlegt. Somit
endet gemäß § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Jameln.
Gemäß § 52 Abs. 2
NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem
Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auf den freien Sitz
rückt Herr Arnd Görmann, Breselenz, Dorfstraße 2 in 29499 Jameln als nächste
dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages
Wählergemeinschaft Jameln – WGJ – nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Karsten Lühr im Rat der
Gemeinde Jameln durch Verlust der Wählbarkeit endet.