Betreff
Betreuungsangebot in Kinderspielkreis und Grundschule
Vorlage
14/551/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Grundschule Breselenz ist an die Gemeinde herangetreten, um Unterstützung für ein verlässliches Betreuungsangebot für Grundschüler und Kinderspielkreiskinder am Nachmittag und/oder in den Ferien anzubieten. Um diese Betreuung direkt an Schule bzw. Spielkreiszeit anschließen zu können, ist die Einführung eines Mittagessenangebotes in der Schule geplant.

 

Hintergrund ist der zunehmende Wechselwille der Eltern von Schulkindern an die Grundschule Dannenberg, da diese Offene Ganztagsschule ist und in direkter Nachbarschaft zum Hort Popcorn liegt, sodass ein Betreuungsangebot für die gesamte Arbeitswoche in Anspruch genommen werden kann.

Andererseits wird vom größten Teil der Elternschaft der Grundschule Breselenz die Einführung einer Ganztagsschule für nicht notwendig erachtet, sodass sich ein  Betreuungsbedarf von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr (Teilnahme am Mittagessen) für täglich 10 Kinder und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr für täglich 4 – 6 Kinder ergibt.

 

Möglichkeiten der Betreuung

Da kein Bedarf zur Einrichtung einer Ganztagsschule gesehen wird und der Kinderspielkreis nur ein begrenztes Vormittagsangebot anbieten kann, bietet sich als Betreuungsmöglichkeit die Tagespflege.

Die Betreuung von  Kindern außerhalb von Kindertagesstätten bzw. Hortangeboten erfolgt  durch Tagespflegepersonen, die in der Regel selbständig tätig sind.

Um eine gewisse Verlässlichkeit und Sicherheit sowohl für die Betreuer als auch die Betreuten zu garantieren, wird zunehmend die Anstellung bei einem Träger (Gemeinde, private Arbeitgeber) praktiziert. In diesem Fall wird ein Betreuungsvertrag zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern sowie ein Arbeitsvertrag zwischen Gemeinde und Tagespflegeperson geschlossen .

Eine Tagespflegeperson kann zeitgleich bis zu 5 Kinder betreuen.

 

Sofern Eltern berufstätig sind und keine anderen Betreuungsangebote (Hort) erreichbar sind, können die Kosten für das Betreuungsangebot beim Landkreis geltend gemacht werden. Die Eltern zahlen einen Beitrag nach Beitragsstaffel, bei 15 Stunden wöchentlicher Betreuung zwischen 60 und 100 € je Monat, direkt an den Landkreis.

 

Kosten für den Arbeitgeber

Der Landkreis zahlt pro betreutem Kind/Stunde 3,00 € an die Tagespflegeperson, im Fall der Festanstellung bei der Gemeinde tritt diese das Geld an ihren Arbeitgeber ab.

Bei einem Stundensatz von ca. 10,00 € (analog der Spielkreismitarbeiterinnen bzw. TVöD S 2) wäre eine zeitgleiche Betreuung von 5 Kindern je Tagespflegeperson, für  die Gemeinde in etwa kostendeckend.

 

Mittagessen in der Schule

Die Schule favorisiert die Zubereitung eines Mittagessens in der Schule, die Begleitung des Mittagessens ist durch eine Lehrkraft sowie eine zusätzlich einzustellende Kraft sicherzustellen.

 

Aus Kostengründen sollte auch über die Lieferung des Mittagessens durch Dritte (z.B. die Lebenshilfe/Mensa Schulzentrum Dannenberg) nachgedacht werden.

 

Räumlichkeiten in der Schule

Diese wären von der Samtgemeinde zu stellen; die Räumlichkeiten müssen geeignet sein, da die Tagespflegeerlaubnis davon abhängt.

 

 

Im Verlauf der Planungen haben sich noch Fragen und unterschiedliche Auffassungen ergeben, die zunächst mit der Leiterin des Spielkreises, der Leiterin der Grundschule, dem Landkreis als Fachaufsicht für die Tagespflege, Frau Möller vom Service Kindertagespflege sowie der Samtgemeinde geklärt werden müssen.

Daher wird zunächst ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde erforderlich, dass ein Betreuungsangebot in Breselenz im kommenden Jahr angeboten werden soll. Nach Ermittlung von Bedarf und Kosten wird das Modell dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung eines Betreuungsangebotes für Kinder des Kinderspielkreises und der Grundschule steht die Gemeinde aufgeschlossen gegenüber.

Die Verwaltung erhält den Auftrag die erforderlichen Bedarfe zu ermitteln und Konzeption und Kalkulation dem Rat zur Beratung vorzulegen.