Sachverhalt:
Die Grundschule
Breselenz ist an die Gemeinde herangetreten, um Unterstützung für ein
verlässliches Betreuungsangebot für Grundschüler und Kinderspielkreiskinder am
Nachmittag und/oder in den Ferien anzubieten. Um diese Betreuung direkt an Schule
bzw. Spielkreiszeit anschließen zu können, ist die Einführung eines
Mittagessenangebotes in der Schule geplant.
Hintergrund ist der
zunehmende Wechselwille der Eltern von Schulkindern an die Grundschule
Dannenberg, da diese Offene Ganztagsschule ist und in direkter Nachbarschaft
zum Hort Popcorn liegt, sodass ein Betreuungsangebot für die gesamte
Arbeitswoche in Anspruch genommen werden kann.
Andererseits wird
vom größten Teil der Elternschaft der Grundschule Breselenz die Einführung
einer Ganztagsschule für nicht notwendig erachtet, sodass sich ein Betreuungsbedarf
von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(Teilnahme am Mittagessen) für täglich 10 Kinder und von 14.00 Uhr bis 16.30
Uhr für täglich 4 – 6 Kinder ergibt.
Möglichkeiten der Betreuung
Da kein Bedarf zur
Einrichtung einer Ganztagsschule gesehen wird und der Kinderspielkreis nur ein
begrenztes Vormittagsangebot anbieten kann, bietet sich als
Betreuungsmöglichkeit die Tagespflege.
Die Betreuung
von Kindern außerhalb von
Kindertagesstätten bzw. Hortangeboten erfolgt
durch Tagespflegepersonen, die in der Regel selbständig tätig sind.
Um eine gewisse
Verlässlichkeit und Sicherheit sowohl für die Betreuer als auch die Betreuten
zu garantieren, wird zunehmend die Anstellung bei einem Träger (Gemeinde, private
Arbeitgeber) praktiziert. In diesem Fall wird ein Betreuungsvertrag zwischen
der Tagespflegeperson und den Eltern sowie ein Arbeitsvertrag zwischen Gemeinde
und Tagespflegeperson geschlossen .
Eine
Tagespflegeperson kann zeitgleich bis zu 5 Kinder betreuen.
Sofern Eltern
berufstätig sind und keine anderen Betreuungsangebote (Hort) erreichbar sind,
können die Kosten für das Betreuungsangebot beim Landkreis geltend gemacht
werden. Die Eltern zahlen einen Beitrag nach Beitragsstaffel, bei 15 Stunden
wöchentlicher Betreuung zwischen 60 und 100 € je Monat, direkt an den
Landkreis.
Kosten für den Arbeitgeber
Der Landkreis zahlt
pro betreutem Kind/Stunde 3,00 € an die Tagespflegeperson, im Fall der
Festanstellung bei der Gemeinde tritt diese das Geld an ihren Arbeitgeber ab.
Bei einem
Stundensatz von ca. 10,00 € (analog der Spielkreismitarbeiterinnen bzw. TVöD S
2) wäre eine zeitgleiche Betreuung
von 5 Kindern je Tagespflegeperson, für
die Gemeinde in etwa kostendeckend.
Mittagessen in der Schule
Die Schule
favorisiert die Zubereitung eines Mittagessens in der Schule, die Begleitung
des Mittagessens ist durch eine Lehrkraft sowie eine zusätzlich einzustellende
Kraft sicherzustellen.
Aus Kostengründen
sollte auch über die Lieferung des Mittagessens durch Dritte (z.B. die
Lebenshilfe/Mensa Schulzentrum Dannenberg) nachgedacht werden.
Räumlichkeiten in der Schule
Diese wären von der
Samtgemeinde zu stellen; die Räumlichkeiten müssen geeignet sein, da die
Tagespflegeerlaubnis davon abhängt.
Im Verlauf der
Planungen haben sich noch Fragen und unterschiedliche Auffassungen ergeben, die
zunächst mit der Leiterin des Spielkreises, der Leiterin der Grundschule, dem
Landkreis als Fachaufsicht für die Tagespflege, Frau Möller vom Service
Kindertagespflege sowie der Samtgemeinde geklärt werden müssen.
Daher wird zunächst
ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde erforderlich, dass ein Betreuungsangebot in
Breselenz im kommenden Jahr angeboten werden soll. Nach Ermittlung von Bedarf
und Kosten wird das Modell dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung
eines Betreuungsangebotes für Kinder des Kinderspielkreises und der Grundschule
steht die Gemeinde aufgeschlossen gegenüber.
Die Verwaltung erhält den Auftrag die erforderlichen Bedarfe zu ermitteln und Konzeption und Kalkulation dem Rat zur Beratung vorzulegen.