Betreff
Gestaltung von Pflegegräbern
Vorlage
08/535/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue (Friedhofsordnung) müssen die Grabstätten in einer des Friedhofes würdigen Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden.

Auf vielfachen Wunsch älterer Nutzungsberechtigter, die die Pflegegräber nicht mehr pflegen können oder außerhalb wohnen, wurde durch die letzte Änderung der Friedhofsordnung ermöglicht, dass Gräber zur Pflege auf Antrag innerhalb der Nutzungsdauer in Rasengräber umgewandelt werden können. Diese Möglichkeit wird zz. viel genutzt.

In der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass jedoch auch Pflegegräber ganz oder teilweise mit Kies, Steinen, Rindenmulch / Schreddergut oder anderen Materialien abgedeckt wurden.
Das Bestreuen der Grabstätten ausdrücklich mit Kies ist nach der Friedhofsordnung nicht erlaubt. Dass andere Materialien nicht zugelassen sind, ist nicht erwähnt.  

Einige andere Friedhofsträger haben in ihren Satzungen zum Beispiel die Formulierung gewählt, dass die vollständige Auslegung der Grabstätten mit Folie sowie die Abdeckung von Grabstätten mit Kies oder Platten von mehr als 20 % der Grabfläche unzulässig ist.

Der Verwaltung liegt der in der Anlage beigefügte Antrag vor, eine Grabstätte mit „Lavamulch“ abzudecken.
In der Sitzung werden hierzu und zu anderen Abdeckungen Fotos gezeigt.
In diesem Zuge könnte eine künftige grundsätzliche Änderung der Friedhofsordnung hinsichtlich der Gestaltung von Pflegegräbern formuliert werden.

Aus den bisherigen Erfahrungen ist zu bemerken, dass sich Veränderungen im Erwerb von Gräbern abzeichnen. Vielfach werden heute Rasen- oder Urnen-Rasengräber und weniger Pflegegräber erworben.
Bei den vorhandenen Pflegegräbern werden zunehmend pflegeleichte Gestaltungsmöglichkeiten von den Pflegepflichtigen gewünscht.

 


Beschlussvorschlag:

Verwaltung und Betriebsausschuss erarbeiten Vorschläge zur künftigen Gestaltung von Pflegegräbern und evtl. zukünftigen Änderung der Friedhofsordnung der Samtgemeinde Elbtalaue.