Betreff
Antrag an das Land Niedersachsen auf Umwandlung von Mitteln aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG
Vorlage
2/526/2012
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

Nachfolgender Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

„Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für  infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG  umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“

 

 

Sachverhalt:

Anlässlich der Gespräche mit dem NMI im Rahmen des Entschuldungsantrages ist auch über die noch zur Verfügung stehenden 18,5 Mio. € aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg verhandelt worden. Es wurde vereinbart, dass aus der Region  ein Antrag auf Umwandlung dieser Mittel als Bedarfszuweisung nach § 13 FAG gestellt wird. Das Land verlangt hierzu ein abgestimmtes einheitliches Konzept für den Mitteleinsatz.

 

Da es sich bei  Bedarfszuweisungen um Landesmittel handelt, scheiden diese bei der Kofinanzierung von europäischen Programmen bzw. Landesprogrammen aus, da diese bereits mit Landesmitteln kofinanziert bzw. finanziert sind und eine Doppelförderung nicht zulässig ist.

 

Der Einsatz der 18,5 Mio. €  kommt im Falle der Umwandlung als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben also nur für Vorhaben in Betracht, für die es keine Förderprogramme gibt.

 

Im Übrigen können nach § 13 (1) NFAG nur Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreise Empfänger von Bedarfszuweisungen sein.

 

In den letzten Jahren ist einvernehmlich im Landkreis Lüchow-Dannenberg das Thema Bildung als starker kommunaler Schwerpunkt festgelegt worden. Es besteht massiver Handlungsbedarf an den beiden kreiseigenen Schulzentren in Lüchow und Dannenberg. Eine Förderaussicht ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde sollten die Restbeträge aus dem Strukturprozess Lüchow-Dannenberg in diese Notwendigkeit gelenkt werden.

 

Zurzeit sind für das Schulzentrum Dannenberg notwendige Sanierungs- und Neuausrichtungskosten von ca. 13.5 Mio. Euro festgestellt. Für den Standort Lüchow sind ca. 10 Mio. Euro ermittelt.

 

Hinzu kommen noch gut 5 Mio. Euro für die Sanierung der Werkstätten der Berufsbildenden Schulen, so dass für den Standort Lüchow in Gänze ca. 15 – 16 Mio. Euro notwendig sein werden. Mit dem verbleibenden Restbetrag von ca. 18.5 Mio. Euro aus dem Strukturprozess könnte weitestgehend die Sanierung im Bereich Dannenberg mit rund 13 Mio. Euro betrieben werden. Für Lüchow wäre vorrangigst der Abriss von Leseband und Sporthalle am bisherigen Gymnasium und die Neuausrichtung einer Mensa, wofür insgesamt 5 – 5.5 Mio. Euro kalkuliert sind.  

 

Damit wird klar, dass der Restbetrag von ca. 18.5 Mio. Euro aus dem Strukturprozess dafür nicht ausreichen wird, aber zumindest einen sehr sehr ordentlichen Einstieg in die Sanierung der Schulzentren darstellen kann.

 

In Abstimmung der Samtgemeinden Elbtalaue, Lüchow, Gartow und des Landkreises Lüchow Dannenberg soll daher folgende Antragsformulierung an das Land erfolgen:

 

"Es wird beantragt für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG umzuwandeln. Diese Mittel sollen  für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden."

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

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Anlagen:

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