Sachverhalt:
Aufgrund der
beginnenden Nachfrage nach Gewerbeflächen im nördlichen Erweiterungsbereich des
Gewerbegebietes besteht Bedarf zur Festlegung der Beitragssätze für die
dortigen Erschließungsanlagen.
Die Planstraßen B,
D, E und F befinden sich noch im Planstatus. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan
ist zur Veranschaulichung beigefügt. Wann durch Betriebsansiedlungen der Bedarf
zur Herstellung einzelner Anlagen besteht, ist zurzeit nicht absehbar.
Auf Grundlage
aktueller Kostenschätzungen des Ingenieurbüros Rauchenberger, Dannenberg(Elbe),
sind die voraussichtlichen Herstellungskosten und daraus resultierend die
Beitragssätze der einzelnen Anlagen ermittelt worden (sh. Anlagen).
Die Sammelstraße
Breeser Weg ist bislang nicht endgültig fertiggestellt. Sie sammelt und leitet
den Verkehr von und zu den direkt erschließenden Gewerbestraßen. Da sämtliche
Gewerbegrundstücke nur über die Sammelstraße erreichbar sind, ist der
Erschließungsaufwand auf die Gesamtfläche des Gewerbegebietes zu verteilen. Der
Erschließungsaufwand für die Sammelstraße wurde in der Beitragsberechnung
vollständig berücksichtigt.
Nach § 13 der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) ist es möglich, eine
Ablösung des Erschließungsbeitrags vor Abschluss der Maßnahme zu vereinbaren.
Durch die Ablösung wird frühzeitig die Finanzierung der Erschließungskosten
gesichert. Die Einbeziehung der Erschließungskosten in den Kaufpreis schafft
zudem eindeutige Rechtsverhältnisse und wirkt sich positiv auf die Vermarktung
der Gewerbeflächen aus.
In die
Herstellungskosten wurde ein Kostensteigerungszuschlag von 2,66 % p.a. für 3
Jahre einbezogen. Zum 1.1.2016 ist eine Prüfung und ggfs. Aktualisierung der
Berechnung vorzunehmen.
Es wird empfohlen,
die ermittelten Beitragssätze als maßgebliche Berechnungswerte für die Ablösung
des jeweiligen Erschließungsbeitrags
festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die Beitragssätze
zur Ablösung des Erschließungsbeitrages im Gewerbegebiet Breeser Weg werden
festgesetzt für die
- Planstraßen
B&D (einheitliche Anlage) auf 0,80 €,
- Planstraße
E auf 0,88 €,
- Planstraße
F auf 1,86 € und
- Sammelstraße
Breeser Weg auf 0,47 €
je m²
Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der städtischen
Erschließungsbeitragssatzung. Die Ablösung ist in Verbindung mit der
Veräußerung der Gewerbegrundstücke vorzunehmen.