Betreff
Zuschuss für die Renovierung und Erneuerung der Fassade am ehemaligen Ratskeller in Dannenberg (Elbe)
Vorlage
30/511/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ratskeller GBR hat mit Schreiben vom 20.04.1212 und 19.06.2012 (siehe Anlagen) einen Zuschuss für den besonderen Aufwand an der Wiederherstellung der Fassade des ehemaligen Ratskellers in Dannenberg (Elbe) beantragt. 

Ein Zuschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) kann nur auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen gewährt werden. Danach wird der Zuschuss in Höhe von 10% der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00EURO, nach Vorlage der geprüften Schlussrechnung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Verwaltungsausschuss.

 

Im Haushalt 2012 stehen insgesamt 3.000,00EURO für die Gewährung von Zuschüssen zur Verfügung. Nach dem vorliegenden Kostenangebot für Maler- und Stuckarbeiten an der Fassade

 werden für diese Arbeiten Kosten von über 30.000,00EURO anfallen. Auf Grund dieser hohen Ausgaben sollte der Zuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 3.000,00EURO gewährt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum Jahresende keine weiteren Anträge gestellt werden.

 

Für einen höheren Zuschuss, wie im Schreiben vom 20.04.2012 beantragt (möglichst 50% der denkmalgerechten Malerarbeiten), stehen keine Mittel zur Verfügung.

 

 


Beschlussvorschlag:

A) Der Ratskeller GBR wird ein Zuschuss zur Renovierung und Erneuerung der Fassade am ehemaligen Ratskeller in Dannenberg (Elbe) in Höhe von 500,00EURO gewährt.

 

B) Sofern keine weiteren Anträge auf Gewährung eines Zuschusses in diesem Jahr gestellt werden, erhöht sich der Zuschuss um weitere 2.500,00EURO auf insgesamt 3.000,00EURO