Sachverhalt:
Die Ratskeller GBR
hat mit Schreiben vom 20.04.1212 und 19.06.2012 (siehe Anlagen) einen Zuschuss
für den besonderen Aufwand an der Wiederherstellung der Fassade des ehemaligen
Ratskellers in Dannenberg (Elbe) beantragt.
Ein Zuschuss der Stadt
Dannenberg (Elbe) kann nur auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung
von Zuschüssen zur Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für
Werbeanlagen gewährt werden. Danach wird der Zuschuss in Höhe von 10% der
zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00EURO, nach Vorlage der geprüften
Schlussrechnung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung
abgewichen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Verwaltungsausschuss.
Im Haushalt 2012
stehen insgesamt 3.000,00EURO für die Gewährung von Zuschüssen zur Verfügung.
Nach dem vorliegenden Kostenangebot für Maler- und Stuckarbeiten an der Fassade
werden für diese Arbeiten Kosten von über
30.000,00EURO anfallen. Auf Grund dieser hohen Ausgaben sollte der Zuschuss im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 3.000,00EURO
gewährt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum Jahresende keine
weiteren Anträge gestellt werden.
Für einen höheren
Zuschuss, wie im Schreiben vom 20.04.2012 beantragt (möglichst 50% der
denkmalgerechten Malerarbeiten), stehen keine Mittel zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
A) Der Ratskeller
GBR wird ein Zuschuss zur Renovierung und Erneuerung der Fassade am ehemaligen
Ratskeller in Dannenberg (Elbe) in Höhe von 500,00EURO gewährt.
B) Sofern keine
weiteren Anträge auf Gewährung eines Zuschusses in diesem Jahr gestellt werden,
erhöht sich der Zuschuss um weitere 2.500,00EURO auf insgesamt 3.000,00EURO