Betreff
Neufestsetzung des Beitragssatzes für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im Baugebiet Lenzen-Nord
Vorlage
22/464/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In § 13 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Karwitz vom 13.2.1996 ist vorgesehen, dass eine Ablösung des Erschließungsbeitrags vereinbart werden kann, solange die Maßnahme nicht abgeschlossen ist.

Mit der Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb des Baugebietes ist im Jahre 2003 begonnen worden. Die Erschließungsanlage ist nach den beitragsrechtlichen Kriterien bislang nicht endgültig hergestellt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der straßenbaulichen Maßnahme stehen noch aus. Zur endgültigen Herstellung im beitragsrechtlichen Sinne ist außerdem noch die straßenrechtliche Widmung vorzunehmen.

Durch die Zulassung der Ablösung wird frühzeitig die Finanzierung der Erschließungskosten gesichert. Die Einbeziehung der Erschließungskosten in den Kaufpreis schafft zudem eindeutige Rechtsverhältnisse und wirkt sich positiv auf die  Vermarktung der gemeindlichen Baugrundstücke aus.

 

Der bisherige Beitragssatz beläuft sich auf 5,78 €/m². Bislang sind von ursprünglich 19 Baugrundstücken 11 verkauft. Die daraus vereinnahmten Erschließungsbeiträge belaufen sich auf insgesamt 77.262,72 €.

 

Die endgültigen Erschließungskosten stehen nahezu vollständig fest. Unter Einbeziehung der noch anfallenden Kosten wurden der voraussichtlich endgültige Erschließungsaufwand und der sich daraus ergebende Beitragssatz berechnet:

 

 

Der durchschnittliche Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche beträgt 6,03 € (bisher 7,23 €).

 

Es wird empfohlen, den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung festzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Beitragssatz zur Ablösung der Erschließungsbeiträge im Baugebiet Lenzen-Nord „Sandkoppel“ wird auf 4,82(26400) € pro m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab festgesetzt. Die Ablösung ist in Verbindung mit der Veräußerung der Baugrundstücke vorzunehmen.