Sachverhalt:
Im Kindergarten
„Göhrder Wichtel“ sind vermehrt Anfragen zur Betreuung von Kindern unter 3
Jahren eingegangen, auch in anderen Einrichtungen im Gebiet der Samtgemeinde
Elbtalaue ist dies zu verzeichnen.
Aus diesem Grund
wurde im April 2012 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Antrag auf
Fördermittel aus dem RIK-Programm gestellt, um nach dem Freiwerden der
benachbarten Wohnung hier einen altersgerechten Umbau vornehmen zu können. Die Planungsphase und Beschlussfassung in den
erforderlichen Gremien der Gemeinde, der Samtgemeinde und des Landkreises war
für Monat September 2012 geplant, die
Frist zur Antragstellung endete am 20.11.2012.
In der vergangenen
Woche wurde diese Frist durch den Bund auf den 31.08.12 verkürzt, was die
Planung vollständig über den Haufen wirft, da die Antragstellung nur mit
vollständiger Bauzeichnung und Finanzierungsplan angenommen wird.
Aus diesem Grund
ist es erforderlich, die Planung der Maßnahme mit Zeichnung und
Finanzierungsplan an ein Planungsbüro zu vergeben. Aufgrund der örtlichen Nähe
zum Kindergarten und der fachlichen Vorkenntnisse wird vorgeschlagen Frau
Christa Dierks, Metzingen mit der Planung zu beauftragen.
Frau Dierks hat
bereits verschiedene Planungen im Kita-Bereich durchgeführt und kennt die Erfordernisse
im Bereich der Betreuung von U3 Kindern.
Frau Dierks erhält
den Auftrag, die für den Antrag erforderliche Baubeschreibung sowie die
Bauunterlagen zu erstellen.
Die Kosten für
diese Arbeiten können erst nach einer ersten Begehung der Einrichtung bzw. der
Wohnung ermittelt werden. Der Termin wurde auf Montag, den 23.07.2012
festgelegt.
Die Höhe der
überplanmäßigen Ausgabe wird bis zur Ratssitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kindergarten
„Göhrder Wichtel“ wird ab dem Betreuungsjahr 2013/2014 dauerhaft fünf Plätze
für Kinder unter 3 Jahren anbieten. Die Planung der Maßnahme wird an das
Planungsbüro Christa Dierks vergeben,
die Kosten des
Auftrages in Höhe von ……. werden durch eine außerplanmäßige Ausgabe
bereitgestellt.