Sachverhalt:
Herr Schneeberg
möchte auf dem Flurstück 60/8 ein Appartementhaus errichten und beantragt über
das Architekturbüro L.-M. Werner eine Wegebaulast. Um die im nördlichen Bereich
gelegenen Einstellplätze zu erreichen, sollte für Herrn Schneeberg ein Wegerecht
auf der ungewidmeten Wegeparzelle Flurstück 61/6 eingetragen werden.
Der Weg ist
lediglich ca. 1,9 m breit. Herr Sch. stellt auf seinem Grundstück ebenfalls
eine Fläche in einer Breite von ca. 1,5 m für die Zufahrt zur Verfügung, um die
Wegeparzelle zu verbreitern.
Beschlussvorschlag:
Zugunsten des
Flurstückes 60/8 der Flur 3 der Gemarkung Hitzacker (Eigentümer: Herr Peter
Schneeberg, Am Weinberg 3, 29456 Hitzacker (Elbe)) wird auf dem Wegeflurstück
61/6 der Flur 3 der Gemarkung Hitzacker eine Wegebaulast eingetragen.
Es wird keine
Nutzungsentschädigung festgelegt.
Die mit den
Eintragungen verbundenen Kosten trägt der Begünstigte.