Sachverhalt:
Nach Umfragen in
anderen Gemeinden wird hier unterschiedlich verfahren. Auch bei den einzelnen
Angelvereinen wird zum Teil nach Beschlussvorschlag a. oder b. verfahren.
Geht man von der
Ausgabe von Wochenscheinen aus, so müssten nach Beschlussvorschlag b. auch
Mitte der Woche ausgestellte Gastkarten nur bis zum Ende der Woche gelten bzw.
Monatskarten bis zum Ende des jeweiligen Monats.
Gesetzliche
Regelungen gibt es nicht. Auch die für den Bereich Fischerei in der
Landwirtschaftskammer Hannover zuständigen Mitarbeiter kennen jeweils beide
Alternativen.
Es bleibt also
jeder Ausstellungsstelle selbst überlassen, welche der beiden Möglichkeiten
gelten soll.
Beschlussvorschlag:
a. Gastkarten gelten für die Dauer eines
Jahres, das heißt: z.B. am 1. Mai
ausgegebene Karten gelten bis 30. April des Folgejahres.
b. Gastkarten gelten bis zum Ende des
Kalenderjahres, d.h. im Mai ausgegebene Karten gelten bis 31.12. des Ausgabejahres.