Betreff
Geltungsdauer für die Ausgabe von Gastkarten für die Fischerei
Vorlage
31/423/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Umfragen in anderen Gemeinden wird hier unterschiedlich verfahren. Auch bei den einzelnen Angelvereinen wird zum Teil nach Beschlussvorschlag a. oder b. verfahren.

 

Geht man von der Ausgabe von Wochenscheinen aus, so müssten nach Beschlussvorschlag b. auch Mitte der Woche ausgestellte Gastkarten nur bis zum Ende der Woche gelten bzw. Monatskarten bis zum Ende des jeweiligen Monats.

 

Gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Auch die für den Bereich Fischerei in der Landwirtschaftskammer Hannover zuständigen Mitarbeiter kennen jeweils beide Alternativen.

Es bleibt also jeder Ausstellungsstelle selbst überlassen, welche der beiden Möglichkeiten gelten soll.

 


Beschlussvorschlag:

a.       Gastkarten gelten für die Dauer eines Jahres, das heißt:  z.B. am 1. Mai ausgegebene Karten gelten bis 30. April des Folgejahres.

b.      Gastkarten gelten bis zum Ende des Kalenderjahres, d.h. im Mai ausgegebene Karten gelten bis 31.12. des Ausgabejahres.