Sachverhalt:
In der o. g.
Sitzung wurde unter anderem über den aktuellen Stand des Zukunftsvertrages und
den Maßnahmen nach Ziffer 9 des Vertrages berichtet und beraten. Um auch die
Mitgliedsgemeinden über diese Angelegenheit zu informieren, wurden die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, sowie deren/dessen
Stellvertreter/-innen als Gäste geladen.
Nach § 1 Satz 3 der
Aufwandsentschädigungssatzung für Mitglieder des Rates der Gemeinde Gusborn
wird ein weiteres Sitzungsgeld für Informationsveranstaltungen, die die
Gemeinde betreffen gewährt, wenn die Teilnahme vom Rat genehmigt oder
nachträglich beschlossen worden ist.
Da der Zweck der
Einladung war, die Räte durch die Bürgermeister/-innen zu informieren, kann
diese Sitzung als Informationsveranstaltung gewertet werden. Da vor der
Ausschusssitzung keine Ratssitzung der Gemeinde Gusborn stattfand, konnte die
Teilnahme nicht vom Rat genehmigt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich,
die Teilnahme nachträglich zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Teilnahme des Bürgermeisters U. Beckmann an der Sitzung des Ausschusses für
interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der
Samtgemeinde Elbtalaue am 26.06.2012.