Betreff
Ergänzungssatzung im OT. Streetz, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/356/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, die Abgrenzungssatzung im OT. Streetz zu ändern. 

 

Das BauGB kennt nur den Begriff der Innenbereichssatzung. Zur Unterscheidung der verschiedenen Arten von Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB wird für den Fall der Nr. 3 vielfach - und so auch hier - der Begriff „Ergänzungssatzung“‚ verwendet.

Grundlage der Aufstellung von Innenbereichssatzungen ist § 34 Abs. 4 BauGB. Da der Planbereich im Flächennutzungsplan keine Bauflächendarstellung enthält, ist die Nr. 3 des Absatzes 4 einschlägig. Hier wird die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ermöglicht, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist.

In vorliegenden Planungsfall ist die Fläche bereits weitgehend bebaut.

Mit der Rechtskraft der Satzung ist die im Plan umgrenzte Fläche, die vorher als Außenbereichsfläche zu betrachten ist, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Damit sind Vorhaben im Plangebiet nach § 34 BauGB und ergänzend nach den Festsetzungen dieser Satzung zu beurteilen.

Gemäß § 34 (6) BauGB wurde das vereinfachte Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB angewendet.

 

Voraussetzung für die Aufstellung dieser Innenbereichs-, bzw. Ergänzungssatzung ist nach § 34 (5) BauGB, dass die Einbeziehung dieses Bereichs in die im Zusammenhang bebaute Ortslage mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist.

 

Diese geforderte geordnete städtebauliche Entwicklung ist erkennbar, aufgrund der seit langer Zeit bestehenden Bebauung und besonders dadurch, dass die Bebauung dieser alten Hofstelle für die Ortslage von Streetz prägend ist. Diese ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Gebäude bilden im Verbund mit dem umgebenden Baubestand einen Maßstab gebenden Abschluss der Bebauung am östlichen Siedlungsrand.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 25.04.2012 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Aufstellungsverfahren der Satzung beteiligt und der Entwurf der Ergänzungssatzung mit  der Begründung in der Zeit vom  02.05.2012 bis einschließlich 04.06.2012 öffentlich ausgelegt.

Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der LGLN-Katasteramt Lüchow Anregungen vorgetragen, die abzuwägen sind.

Zu b)

Mit der Abwägung der Anregungen ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen. Den

         Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

Zu b) Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird die

         Ergänzungssatzung als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.