Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, die
Abgrenzungssatzung im OT. Streetz zu ändern.
Das BauGB kennt nur den Begriff der Innenbereichssatzung. Zur Unterscheidung der verschiedenen Arten von Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB wird für den Fall der Nr. 3 vielfach - und so auch hier - der Begriff „Ergänzungssatzung“‚ verwendet. Grundlage der Aufstellung von Innenbereichssatzungen ist § 34 Abs. 4
BauGB. Da der Planbereich im Flächennutzungsplan keine Bauflächendarstellung
enthält, ist die Nr. 3 des Absatzes 4 einschlägig. Hier wird die Einbeziehung
einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
ermöglicht, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist. In
vorliegenden Planungsfall ist die Fläche bereits weitgehend bebaut. |
Mit der Rechtskraft der Satzung ist die im Plan umgrenzte Fläche, die
vorher als Außenbereichsfläche zu betrachten ist, in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil einbezogen. Damit sind Vorhaben im Plangebiet nach § 34
BauGB und ergänzend nach den Festsetzungen dieser Satzung zu beurteilen. Gemäß § 34 (6) BauGB wurde das vereinfachte Aufstellungsverfahren
nach § 13 BauGB angewendet. Voraussetzung für die Aufstellung dieser Innenbereichs-, bzw.
Ergänzungssatzung ist nach § 34 (5) BauGB, dass die Einbeziehung dieses
Bereichs in die im Zusammenhang bebaute Ortslage mit einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Diese geforderte geordnete städtebauliche Entwicklung ist erkennbar,
aufgrund der seit langer Zeit bestehenden Bebauung und besonders dadurch,
dass die Bebauung dieser alten Hofstelle für die Ortslage von Streetz prägend
ist. Diese ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Gebäude bilden im
Verbund mit dem umgebenden Baubestand einen Maßstab gebenden Abschluss der
Bebauung am östlichen Siedlungsrand. |
Zu a)
Mit Schreiben vom
25.04.2012 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am
Aufstellungsverfahren der Satzung beteiligt und der Entwurf der
Ergänzungssatzung mit der Begründung in
der Zeit vom 02.05.2012 bis
einschließlich 04.06.2012 öffentlich ausgelegt.
Von den beteiligten
Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden nur vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und von der LGLN-Katasteramt Lüchow Anregungen vorgetragen,
die abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der Abwägung der
Anregungen ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen und es kann der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen. Den
Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt.
Zu b) Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander
und gegeneinander wird die
Ergänzungssatzung als
Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.