Sachverhalt:
Zu a)
Nach einer Grenzfeststellung und Abmarkung durch das Katasteramt Lüchow wird, wie auf dem
beigefügten Lageplan dargestellt, das Grundstück des alten Krankenhauses
geteilt werden. Ein genauer Vermessungsplan liegt noch nicht vor.
Für diesen Bereich soll ein Sondergebiet (SO) „Soziale Einrichtungen“ im
Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Gebäudebestand im Änderungsbereich des
Bebauungsplans bleibt erhalten. An Einrichtungen sind dort ein Hospiz, eine
Aula, eine Schule, eine Ergotherapie-Praxis ein Kindergarten usw. geplant.
Diese Einrichtungen dienen der Festigung des Sozialstandortes an der
Herman-Löns-Straße.
Zu b)
Die Biogasanlage „Biogas Jeetzelniederung
Bückau GmbH“ ist als privilegierte Anlage im Außenbereich genehmigt worden.
Im Außenbereich ist eine Biogasanlage u.a. nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
gesichert ist und die Feuerungswärmeleistung der Anlage nicht 2,0 Megawatt
überschreitet und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro
Jahr überschreitet. Durch die
beabsichtigte Kapazitätserhöhung werden die vorgegebenen Werte überschritten.
Damit entfällt die landwirtschaftliche
Privilegierung und es entsteht ein Gewerbebetrieb. Daher ist der
Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan für diesen Bereich
aufzustellen.
Zu c)
Das geplante
Sondergebiet „Soziale Einrichtungen“ an der Hermann Löns-Straße soll über die
Biogasanlage in Bückau mit Wärme versorgt werden. Da u. a. auch die
Elbe-Jeetzel-Schule mit Wärme aus der Biogasanlage versorgt wird, reicht
die zurzeit produzierte Gasmenge nicht
aus, um auch das Sondergebiet mit Wärme
zu versorgen. Um das Sondergebiet dennoch mit Biogas heizen zu können, ist vorgesehen, die Biogasproduktion zu erhöhen.
Daher ist, wie unter b) beschrieben, die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße-Süd -
2. Änderung - wird eingeleitet.
Zu b)
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde
Elbtalaue beantragt.
Zu c)
Für den Bereich der Biogasanlage Bückau wird das Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplans mit den erforderlichen Fachplanungen
eingeleitet.