Betreff
a) Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße-Süd - 2. Änderung, hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB, b) Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau, c) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau
Vorlage
30/345/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Nach einer Grenzfeststellung und Abmarkung durch das  Katasteramt Lüchow wird, wie auf dem beigefügten Lageplan dargestellt, das Grundstück des alten Krankenhauses geteilt werden. Ein genauer Vermessungsplan liegt noch nicht vor.

Für diesen Bereich soll ein Sondergebiet (SO) „Soziale Einrichtungen“ im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Gebäudebestand im Änderungsbereich des Bebauungsplans bleibt erhalten. An Einrichtungen sind dort ein Hospiz, eine Aula, eine Schule, eine Ergotherapie-Praxis ein Kindergarten usw.  geplant.

Diese Einrichtungen dienen der Festigung des Sozialstandortes an der Herman-Löns-Straße.

 

Zu b)

Die Biogasanlage „Biogas Jeetzelniederung Bückau GmbH“ ist als privilegierte Anlage im Außenbereich genehmigt worden.

Im Außenbereich ist eine Biogasanlage u.a. nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und die Feuerungswärmeleistung der Anlage nicht 2,0 Megawatt überschreitet und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas  nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr  überschreitet. Durch die beabsichtigte Kapazitätserhöhung werden die vorgegebenen Werte überschritten. Damit entfällt die  landwirtschaftliche Privilegierung und es entsteht ein Gewerbebetrieb. Daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen.

Zu c)

Das geplante Sondergebiet „Soziale Einrichtungen“ an der Hermann Löns-Straße soll über die Biogasanlage in Bückau mit Wärme versorgt werden. Da u. a. auch die Elbe-Jeetzel-Schule mit Wärme aus der Biogasanlage versorgt wird, reicht die  zurzeit produzierte Gasmenge nicht aus, um auch  das Sondergebiet mit Wärme zu versorgen. Um das Sondergebiet dennoch mit Biogas heizen  zu können, ist  vorgesehen, die Biogasproduktion zu erhöhen. Daher ist, wie unter b) beschrieben, die Aufstellung eines Bebauungsplans

erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße-Süd - 2. Änderung - wird eingeleitet.

Zu b)

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.

Zu c)

Für den Bereich der Biogasanlage Bückau wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit den erforderlichen Fachplanungen eingeleitet.