Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung am
19.06.2012 die anliegende Neufassung der Unternehmenssatzung aufgrund von
aktuellen Gesetzesänderungen empfohlen.
Die
Beschlussfassung über diese Satzung obliegt dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.
Folgende Änderungen
wurden in die Neufassung der Satzung eingearbeitet:
§ 5 Ziffer 5:
Änderung des entsprechenden Paragraphen der Eigenbetriebsverordnung
§ 6 Ziffer 2 und
Ziffer7: Ersetzung der bisherigen Regeleung der NGO durch die Regelungen des
NKomVG
§ 8 Ziffer 4:
Ersetzung der bisherigen Regeleung der NGO durch die Regelungen des NKomVG
§ 8 Ziffer 5:
Korrektur Schreibfehler ( aus Abs, 2 wurde Abs. 5)
§ 11 Ziffer 2: Neu
eingeführt aufgrund der Änderungen der Eigenbetriebsverordnung und Beschluss
des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue aus dem Jahr 2009 und der erteilten
Genehmigung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 09.03.2009
§ 11 neue Ziffer
5(alt Ziffer 4): Ersetzung der bisherigen Regeleung der NGO durch die
Regelungen des NKomVG
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der
Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird
beschlossen.