Sachverhalt:
Mit Datum vom
17.12.2009 wurde mit dem Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR ein Vertrag
über die finanzielle
Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Freibäder in Dannenberg
(Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie des Hallenbades in Dannenberg (Elbe) mit
einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde dem
Wasserverband ein jährlicher Zuschuss von 150.000 Euro zugesichert. Der Vertrag
endet automatisch am 31.12.2012.
Gespräche
mit dem Wasserverband über die zukünftige finanzielle Situation der Bäder haben
aufgezeigt, dass auch weiterhin eine finanzielle Unterstützung der Samtgemeinde
Elbtalaue erforderlich ist, um den Bäderbetrieb aufrecht zu erhalten.
Allerdings kann dieser im Laufe der nächsten Jahre schrittweise abgesenkt
werden. Der Verwaltungsrat der kAöR hat in seiner Sitzung am 19.06.2012
folgenden Vorschlag zur Zuschusshöhe erarbeitet:
2013: auf 140.000
Euro + 7% MWST. = 149.800 Euro
2014: auf 135.000
Euro + 7% MWST. = 144.450 Euro
2015: auf 115.000
Euro + 7% MWST. = 123.050 Euro
2016: auf 90.000 Euro + 7% MWST. = 96.300 Euro
2017: auf 60.000 Euro + 7% MWST. = 64.200 Euro
Die übrigen
Vertragsbestimmungen bleiben unverändert.
Beschlussvorschlag:
Der Vertrag über die finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Betriebes
der Freibäder in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie des Hallenbades
in Dannenberg (Elbe) für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2017 wird beschlossen.