Betreff
Windenergieanlagen, Grundsatzerörterung in der Gemeinde
Vorlage
3/330/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der LK hat bei der Erstellung des RROP 2004 von der Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Gebrauch gemacht. Durch die Festlegung im RROP 2004 sind raumbedeutsame Einzelanlagen und Windfarmen außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Innerhalb der Gemeinde Karwitz können bisher keine Anlagen errichtet werden.

Alle im RROP 2004 festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung im LK sind zwischenzeitlich umgesetzt.
Es sind an den LK Anfragen zur Errichtung von Anlagen an anderen Standorten herangetragen worden.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende und der auf Bundes- und Landesebene geführten Diskussion über die Errichtung von Windenergieanlagen im erweiterten Umfang (höhere Nabenhöhen, Standorte möglicherweise auch über Waldgebieten usw.), gibt es seitens des LK Bestrebungen, das RROP anzupassen. Hierzu ist ein entsprechender Kreistagsbeschluss herbeigeführt worden.  Die Verwaltung ist mit der Untersuchung des Kreisgebietes auf weitere geeignete Standorte beauftragt worden.

 

Um durch die Errichtung von Windenergieanlagen auch für die Gemeinde Karwitz eine regionale Wertschöpfung erreichen zu können und eine Dezentralisierung der Energieerzeugung auch für den Bereich der Gemeinde voranzutreiben, ist der LK aufzufordern, auch geeignete Standorte in der Gemeinde Karwitz auszuweisen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Karwitz unterstützt die Bestrebungen des Landkreises (LK) die Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der LK wird aufgefordert auch den Raum der Gemeinde Karwitz zu betrachten und geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde auszuweisen.