Sachverhalt:
Die
Haushaltssatzung 2012 ist am 31.5.2012 von der Kommunalaufsicht des Landkreises
genehmigt worden. Am 9.6.2012 wurde sie öffentlich bekanntgemacht.
In der zur
Genehmigung ergangenen Haushaltsbegleitverfügung weist die Kommunalaufsicht auf
den unausgeglichenen
Gesamtergebnishaushalt und die Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von rund
195.000 € hin und mahnt zu strikter Sparsamkeit.
Ferner weist sie
daraufhin, dass die im Finanzplanungsjahr 2014 vorgesehene Kreditaufnahme in
Höhe von 60.000 € für Investitionen bei gleichbleibenden Bedingungen dann nicht
genehmigt werden kann, da der Gemeinde die dauernde Leistungsfähigkeit im Sinne
von § 23 GemHKVO abzusprechen ist.
Dieser Hinweis gilt
so ggf. auch für alle anderen Investitionskreditaufnahmen. Will die Gemeinde
ihre (kreditabhängige) investive Handlungsfähigkeit wiederherstellen, sollte
der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 eine moderate Erhöhung der
Realsteuerhebesätze in Erwägung ziehen. Eine Anhebung von 400% auf 420% würde
(nach heutigem Kenntnisstand) ausreichen, den Gesamtergebnishaushalt
auszugleichen.
Beschlussvorschlag: