Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2012
Vorlage
20/328/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung 2012 ist am 31.5.2012 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt worden. Am 9.6.2012 wurde sie öffentlich bekanntgemacht.

 

In der zur Genehmigung ergangenen Haushaltsbegleitverfügung weist die Kommunalaufsicht auf den   unausgeglichenen Gesamtergebnishaushalt und die Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von rund 195.000 € hin und mahnt zu strikter Sparsamkeit.

 

Ferner weist sie daraufhin, dass die im Finanzplanungsjahr 2014 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 60.000 € für Investitionen bei gleichbleibenden Bedingungen dann nicht genehmigt werden kann, da der Gemeinde die dauernde Leistungsfähigkeit im Sinne von § 23 GemHKVO abzusprechen ist.

 

Dieser Hinweis gilt so ggf. auch für alle anderen Investitionskreditaufnahmen. Will die Gemeinde ihre (kreditabhängige) investive Handlungsfähigkeit wiederherstellen, sollte der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 eine moderate Erhöhung der Realsteuerhebesätze in Erwägung ziehen. Eine Anhebung von 400% auf 420% würde (nach heutigem Kenntnisstand) ausreichen, den Gesamtergebnishaushalt auszugleichen.

 

Beschlussvorschlag: