Betreff
Vermietung der Dachgeschosswohnung in der ehemaligen Schule Langendorf
Vorlage
31/284/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Wohnung im Dachgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses Langendorf steht zur Vermietung an. Über den Inhalt der Wohnungsanzeige ist ein Beschluss zu fassen. Zu beachten ist jedoch, dass die Anzeige erst geschaltet werden kann oder sollte, nachdem ein entsprechender Energieausweis erstellt wurde. Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,- € geahndet werden kann. Die Kosten für den Ausweis werden auf ca. 500,-- € geschätzt. Der Energieausweis muss lt. Auskunft des Bezirksschornsteinfegermeisters Anderßon von einem Architekten erstellt werden, da es sich um ein gemischt genutztes öffentliches Gebäude handelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Langendorf beschließt, folgende Wohnungsanzeige nach Vorliegen eines Energieausweises an maximal 4 aufeinander folgenden Wochenenden in der Elbe-Jeetzel-Zeitung aufzugeben:

 

Helle und freundliche Dachgeschosswohnung in Langendorf zu vermieten. Die Wohnung befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Langendorf und besitzt insgesamt 187,87 qm Wohnfläche mit einer interessanten Raumaufteilung und schönem Blick auf die Elbelandschaft. Über kleinere und größere Instandsetzungsmaßnahmen z.B. am Bad und in der Küche muss gesprochen werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei der Bürgermeisterin Deegen unter der Tel.-Nr. 05865/206