Sachverhalt:
Die Wohnung im
Dachgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses Langendorf steht zur Vermietung an.
Über den Inhalt der Wohnungsanzeige ist ein Beschluss zu fassen. Zu beachten
ist jedoch, dass die Anzeige erst geschaltet werden kann oder sollte, nachdem
ein entsprechender Energieausweis erstellt wurde. Andernfalls handelt es sich
um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,- €
geahndet werden kann. Die Kosten für den Ausweis werden auf ca. 500,-- €
geschätzt. Der Energieausweis muss lt. Auskunft des
Bezirksschornsteinfegermeisters Anderßon von einem Architekten erstellt werden,
da es sich um ein gemischt genutztes öffentliches Gebäude handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Langendorf beschließt, folgende Wohnungsanzeige nach Vorliegen eines
Energieausweises an maximal 4 aufeinander folgenden Wochenenden in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung aufzugeben:
Helle und
freundliche Dachgeschosswohnung in Langendorf zu vermieten. Die Wohnung
befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Langendorf und besitzt
insgesamt 187,87 qm Wohnfläche mit einer interessanten Raumaufteilung und
schönem Blick auf die Elbelandschaft. Über kleinere und größere
Instandsetzungsmaßnahmen z.B. am Bad und in der Küche muss gesprochen werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei der
Bürgermeisterin Deegen unter der Tel.-Nr. 05865/206