Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat am 31.01.2012 beschlossen, für die Gewerbebrache des
ehemaligen Sägewerkes in Thunpadel einen Bebauungsplan „Solarpark Thunpadel“
aufzustellen.
Zu a)
Zwischen der
Gemeinde Karwitz und dem Vorhabenträger( Firma ib Vogt GmbH) wurde ein
städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. In
dieser Ergänzungsvereinbarung zu dem
städtebaulichen Vertrag werden weitere Vereinbarungen zu Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen getroffen.
Zu b)
Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Mit Schreiben vom
13.03.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach §
4 (1) BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich
der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
Abzuwägende
Anregungen wurden von der E.On Avacon
AG, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den
Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der
Anregungen nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht
stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den
Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen
kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich
( Anlage 2).
Verfahren
nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger zu einer öffentlichen
Anhörung am 12.04.2012 eingeladen. Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde
den anwesenden Bürgern und Ratsmitglieder
die Planung vorgestellt.
Mit Schreiben vom
05.04.2012 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der
Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Thunpadel“ mit Begründung und
Umweltbericht und der wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB übersandt.
Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der
Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 (2)
BauGB in der Zeit vom 10.04.2012 bis einschließlich 11.05.2012 öffentlich
ausliegt. Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der E.On
Avacon AG, von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen-Forstliche Förderung-
und vom Landkreis Lüchow-Dannenbnerg vorgetragen (Anlage 3).
Aus der Bevölkerung
wurden keine Anregungen vorgetragen.
Zu c)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Thunpadel“ soweit abgeschlossen,
dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der vom
Vorhabenträger (Firma ib Vogt GmbH) rechtsverbindlich unterzeichneten
Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Solarpark
Thunpadel“ (Anlage 1) wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
und die Samtgemeindeverwaltung werden beauftrag, die Einzelheiten der
Ergänzungsvereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abzustimmen.
Zu b)
Die zum Entwurf des
Bebauungsplans „Solarpark Thunpadel“ vorgetragenen Stellungnahmen werden gemäß
den Abwägungstabellen (Stand 16.04.2012 und 16.05.2012) abgewogen. Den
Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Zu c)
Nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten belange untereinander und gegeneinander wird der
Bebauungsplan „Solarpark Thunpadel“ (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die
Begründung einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 5) wird gebilligt.
Der Bebauungsplan
darf erst in Kraft gesetzt werden, nachdem die mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg endabgestimmte Ergänzungsvereinbarung von beiden
Vertragsparteien rechtsverbindlich unterschrieben worden sind.